Angler Nachrichten

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Auf diesen Seiten möchten wir unseren Mitgliedern und allen interessierten Anglern die Möglichkeit geben, Beiträge und Kommentare zu aktuellen Themen aus dem Bereich unseres Hobbys zu veröffentlichen. 

Auch wenn Sie Links zu interessanten Seiten kennen oder uns leckere Fischrezepte senden, werden wir diese hier veröffentlichen. 

Wenn Sie uns Kommentare oder Meinungen mitteilen möchten oder uns Berichte über Ihre Erlebnisse beim Angeln oder ein leckeres Fischrezept senden möchten, können Sie dies gerne per Mail tun. Nutzen Sie bitte den E-Mail Button.

 

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Hier Beiträge die uns als Angler derzeit stark beschäftigen.

 

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Ein Deutschland – ein Anglerverband
Der Deutsche Anglerverband e.V. und der Verband Deutscher Sportfischer e.V. sind entschlossen, sich in einem starken Bundesverband zu vereinen. Dies wurde im vergangenen Jahr von den Hauptversammlungen beider Verbände beschlossen. Kräfte zu bündeln und der Angelfischerei eine starke Stimme in der Öffentlichkeit, der Bundespolitik und der immer wichtiger werdenden Europapolitik zu geben, ist das gemeinsame Ziel.  weiter lesen

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Fusionsverhandlungen zwischen VDSF und DAV haben in Halle (Saale) begonnen

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Heftige Reaktionen bei den Fischereiverbänden auf NABU-Nominierung für „Vogel des Jahres 2010“

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Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zu einer kleinen Anfrage zur Situation des Aal

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geplante Verordnung der EU mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals

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Schmerzen und Leiden bei Fischen: Setzkescher ja oder nein?

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Kormoranproblematik

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Schäden durch den Kormoran (Kleine Anfrage im Bundestag)

 

 

 

 

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Fusionsverhandlungen zwischen VDSF und DAV haben in Halle (Saale) begonnen

03.09.2009Fusionsverhandlungen zwischen VDSF und DAV haben in Halle (Saale) begonnen

Zu ihrer ersten Beratung kamen die Mitglieder der Kommission „Zusammenführung der Anglerverbände DAV und VDSF“ zu einem bundesweit einheitlichen Anglerverband in Deutschland auf Einladung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt am Dienstag (1. September) in Halle (Saale) zusammen.
Jeweils sechs Vertreter des Deutschen Anglerverbandes und des Verbandes Deutscher Sportfischer diskutierten im Hotel „Ankerhof“ über alle Fragen, die mit einem gleichberechtigten Zusammenschluss beider Verbände im Zusammenhang stehen. Über das diskutierte Themenspektrum, das von Fragen der Angelfischerei über die Lobbyarbeit der Petrijünger gegenüber Politik und Gesellschaft sowie die Kinder- und Jugendarbeit bis zur Finanzierung der Verbandsarbeit und zu satzungsrechtlichen Fragen reichte, wurde Konsens erzielt.
Diese und weitere Problemkreise sollen bei der nächsten Zusammenkunft der Verbandsvertreter am 3. November 2009 in Münster vertieft und mit Details angereichert werden, erklärte Moderator Andreas Koppetzki, Hauptgeschäftsführer des DAV-Landesanglerverbandes Brandenburg.

Über die Ergebnisse der beiden Gesprächsrunden in diesem Jahr werden die von den Hauptversammlungen ihrer Bundesverbände legitimierten Verhandlungsführer die Präsidien der Landesanglerverbände informieren. Bis zum kommenden Jahr werden die Landesanglerverbände des DAV und VDSF bei den Mitgliederversammlungen bzw. Verbandstagen ihren Mitglieder den erreichten Stand der Verhandlungen bekannt machen und mit der Mitgliedschaft die weiteren Schritte beraten.

Die beiden Dachverbände der deutschen Angler DAV und VDSF, in denen zwischen Nordsee und Alpen insgesamt fast eine Million Petrijünger organisiert sind, haben es sich zum Ziel gestellt, auf gleichberechtigter Grundlage und bei paritätischer Besetzung der Funktionen zügig zu einem einheitlichen deutschen Anglerverband zu fusionieren. Nach Meinung der Kommissionsmitglieder könnte dieser Schritt bis zum Jahre 2011 erfolgreich vollzogen werden.

 

 

 

Heftige Reaktionen bei den Fischereiverbänden auf NABU-Nominierung für „Vogel des Jahres 2010“

09.10.2009Heftige Reaktionen bei den Fischereiverbänden auf NABU-Nominierung für „Vogel des Jahres 2010“

Der Kormoran wird Vogel des Jahres 2010 - besser kann man nicht dokumentieren, dass NABU und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) sich außerhalb jeglicher Vernunft und insbesondere außerhalb demokratischer Normen bewegen.

Am 04. Dezember 2008 haben mehr als 96 % aller Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus allen 27 Mitgliedsstaaten dafür gestimmt, wegen der extremen Populationszunahme des Kormorans in den letzten 20 Jahren ein europäisches Kormoranmanagement zu prüfen. Diese MdEP sind ausgestattet mit dem demokratischen Votum der Bewohner von 27 Mitgliedsstaaten: für NABU und LBV gilt das nicht, es ist für sie uninteressant, was die demokratisch gewählten Volksvertreter beschließen. Sie sind in den Augen von NABU-Funktionären anscheinend zu dumm, den wahren Sachverhalt zu begreifen, nur NABU und LBV allein haben den Durchblick.
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Deutscher Bundestag Drucksache 15/2929

15. Wahlperiode 19. 04. 2004

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung

und Landwirtschaft vom 14. April 2004 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan,Hans-Michael Goldmann, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

– Drucksache 15/2873 –

Zukunft von Aalzucht und Aalfischerei in Deutschland

Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Bereits seit mehreren Jahren lässt sich in deutschen und europäischen Gewässern ein stetiger Rückgang der einzigen hier heimischen Aalart (Anguillaanguilla) feststellen. Dieser „Europäische Aal" findet in nahezu allen europäischen Gewässern (einschließlich im Ostsee- und im Mittelmeerraum) sein natürliches Verbreitungsgebiet. Die Gründe für den zwischenzeitlich Besorgnis erregend starken Rückgang des Europäischen Aals sind bislang nicht eindeutig geklärt. Nach Einschätzungen des Institutes für Fischerei in Rostock ist die Aalfischerei nicht die wesentliche Ursache für den Aalrückgang. Mögliche Ursachen liegen in dem komplexen Entwicklungszyklus dieser katadromen Fischart sowie in der Überfischung der Glasaale (bis 3 Jahre alt). Der Aal lebt 8 bis 12 Jahre in unseren Flüssen und Seen und wächst dabei auf 200 bis 1 000 g heran. Als Blankaal wandern die ausgewachsenen Tiere die Flüsse herab, um eine 5 000 km weite Wanderung durch den Atlantik bis zur Sargassosee anzutreten. Hier legen die Aalweibchen 4 bis 5 Millionen Eier in etwa 700 m Meerestiefe ab, die anschließend von den Männchen befruchtet werden; daraufhin sterben die Elterntiere ab. Aus den Eiern schlüpfen weiden-blattförmige Leptocephalus-Larven, welche etwa 3 Jahre lang passiv mit dem Golfstrom in Richtung europäische und nordafrikanische Küste treiben. Hier angekommen, entwickeln sich die Larven zu kleinen, durchsichtigen, etwa 0,5 g schweren, nun aber schon aalförmigen Fischen, den so genannten Glasaalen. Die Glasaale wandern zumeist in größeren Schwärmen, nun schon dunkel gezeichnet, als Steigaale flussaufwärts, um sich hier wiederum zu adulten Tieren zu entwickeln. Wie aus der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Entwicklung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Bewirtschaftung des Europäischen Aals (EU-Ratsdok. 132 19/03, vom 3. Oktober 2003) hervorgeht, werden derzeit innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft intensive Bestandserhaltungsmaßnahmen ergriffen. In Anbetracht des komplexen Entwicklungs- und Wanderverhaltens des Europäischen Aals weist der Rat der Europäischen Union in diesem Papier auf den weiterhin bestehenden Forschungsbedarf hin, der notwendig sei, um einen nachhaltigen Aalschutz und damit auch die Voraussetzungen für einen weiterhin gesicherten Aalfang in der EU zu erreichen. Derzeit werden in der EU jährlich etwa 10 000 t des Europäischen Aals in Aquakulturen produziert. Als Besatzaale dienen hierfür wildgefangene Glasaale. Die künstliche Aufzucht der Aallarven gestaltet sich momentan noch schwierig. 

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Aalbestände in Europa und in Deutschland? 

Der Bestand des Europäischen Aals befindet sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Diese Einschätzung wird sowohl von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament vom 1. Oktober 2003 (KOM (2003) 573 endg.) wie auch von der Bundesregierung geteilt. In der „Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands" wird der Aal ebenfalls als „gefährdet" eingestuft. 

2. Welche statistischen Angaben gibt es zu Fang-, Import- und Exportzahlen des Europäischen Aals (auch im Glasaal-Stadium): 
a) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 
b) für das Gebiet der Europäischen Union für den Zeitraum der letzten 10 Jahre? 

Mit Recht verweist die Europäische Kommission in ihrem o. a. Bericht auf die kaum zuverlässige Datenbasis auf europäischer Ebene. Nach inoffiziellen Schätzungen sollen – so die Europäische Kommission – in den 90er Jahren etwa 30 000 t Aal jährlich auf europäischer Ebene gefangen worden sein. Genauere Daten liegen auch der Bundesregierung nicht vor. Laut Eurostat sind 2002 rd. 635 t Aal als Fänge der Berufsfischer gemeldet worden. Nicht in allen Bundesländern werden jedoch Erhebungen bei den Ang-lern regelmäßig durchgeführt. Die Datenlage bei diesen Fängen beruht insoweit auf Hochrechnungen. Sie dürften sich danach auf weniger als 1 200 t belaufen. Genauere Daten liegen aber für die Fänge der Kleinen Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Danach sind in den letzten 10 Jahren bei fallender Tendenz die Fänge von rd. 160 t im Jahre 1994 auf 97 t im Jahre 2002 zurückgegangen. 

Einfuhr von lebenden Aalen nach Deutschland

(Produktgewicht in t)

Jahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Gewicht 1947 1956 1541 1816 1622 1724 1592 1782 1280 1706 1353

Ausfuhr von lebenden Aalen aus Deutschland

(Produktgewicht in t)

Jahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Gewicht 101 151 119 191 162 118 107 161 109 171 179

 

3. Liegen der Bundesregierung statistische Angaben zur Entwicklung des deutschen und europäischen Aalhandels (speziell des Glasaalhandels) mit den ostasiatischen Staaten insbesondere mit der Volksrepublik China für den Zeitraum der letzten 10 Jahre vor? Werden die in chinesischen Aquakulturen aufgezogenen Europäischen Aale primär in China konsumiert oder findet eine Weitervermarktung größeren Stils z. B. nach Japan statt? 

Aus Deutschland findet kein Glasaalexport statt. Statistische Angaben zur Entwicklung des europäischen Aalhandels mit dem ostasiatischen Raum speziell für Glasaal liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Export von Glasaal ist ein nur schwer durchschaubarer Bereich. Nach aktuellen Erkenntnissen werden bei Glasaalfängen von rd. 2 Mrd. Stück pro Jahr wohl rd. 700 Mio. Stück in den asiatischen Raum exportiert. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, in welche Länder die in chinesischen Aquakulturen aufgezogenen Aale exportiert werden. 

4. Welche Ursachen kommen nach Ansicht der Bundesregierung für den Rückgang der Aalbestände in Betracht, und welche Gegenmaßnahmen hält sie für zweckmäßig? Hält die Bundesregierung die Überlegungen der Europäischen Kommission (Ratsdok. 132 19/03) hinsichtlich Fangbeschränkungen bei größeren Aalen und Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis der Glasaalfänge und -verwertung für zielführend? 

Bereits vor der Europäischen Kommission hatte die EIFAC (Europäische Binnenfischerei- beratungskommission der FAO) und der ICES seit Jahren auf den kritischen Zustand der Europäischen Aalbestände verwiesen und Managementmaßnahmen zu ihrem Schutz gefordert. Die Betrachtung der Trends in der Entwicklung der Aalfischerei zeigt langfristige Schwankungsperioden, deren Ursachen unbekannt sind. Die jetzige Abwärtsentwicklung der Blank- und Glasaalfänge hat zu einem bisher nicht gekannten, historischen Tief geführt. Hierfür werden eine Reihe von Vermutungen angeführt, ohne dass es einen klaren Beleg für oder gegen die jeweilige These gibt. Zu den anthropogen verursachten Gründen zählen Habitatverbauung und -zerstörung, Turbinenverluste durch Wasserkraftwerke, die Verschmutzung der Gewässer, ein aus Asien ein-geschleppter Schwimmblasenparasit des Aals und die fischereiliche Nutzung. Die Verfrachtung großer Mengen von Glasaalen in den asiatischen Raum, begleitet von steigenden Kosten für diese Lebensstadien und zurückgehenden Besatzaktivitäten ist dabei ein Beispiel fischereilicher Nutzung, welches zum Rückgang beigetragen haben kann. Als natürliche Gründe kommen in Betracht die starke Zunahme natürlicher Feinde des Aals, wie beispielsweise dem Kormoran oder auch klimatische Veränderungen. Eine eindeutige Zuordnung eines dieser Faktoren zur Bestandsentwicklung des Europäischen Aals ist nicht möglich. Die Möglichkeit einer additiven Wirkung der aufgezählten Faktoren ist wahrscheinlich. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sich nicht nur der Bestand des Europäischen Aals in einem Niedergang befindet, sondern ebenso der des Amerikanischen Aals im Atlantik und mindestens die des Japanischen Aals sowie der zwei in Neuseeland heimischen Arten Anguilla australis und 
A. dieffenbachii im Pazifik. Eine Erklärung gibt es für dieses Phänomen nicht. Es erscheint es allerdings sinnvoll, den möglichen Einfluss klimatischer Faktoren mit ihren Auswirkungen auf die Primärproduktion im Ozean dahin gehend näher zu untersuchen. Die Europäische Kommission erwägt in ihrem Bericht zur Aalbewirtschaftung innerhalb der Europäischen Union eine Reihe lokaler Maßnahmen, die von den
Mitgliedstaaten einheitlich durchgeführt werden sollen. Bis zur endgültigen Vorlage und Umsetzung dieses Wiederauffüllungsplans will die Europäische Kommission über Sofortmaßnahmen sicherstellen, dass geschlechtsreife Aale (Blankaale) zum Laichen ins Meer zurückkehren können. Das ist auch nach Auffassung der Bundesregierung zu begrüßen, jedoch ist der Ansatz der Europäischen Kommission mit dem Schwerpunkt „Blankaalschutz" wegen des weiterhin bestehenden hohen Anteils der Glasaalexporte in den asiatischen Raum zu einseitig gewählt. Nach Auffassung von Wissenschaftlern würde für den Besatz deutscher Gewässer rd. 200 Mio. Stück Glasaale vollständig ausreichen. Dies entspricht nur rd. 1/10 der derzeitigen Glasaalfänge. Zielführend kann nach Auffassung der Bundesregierung deshalb nur ein gleich-gewichtiger Ansatz sein, der alle Lebensstadien des Aals umfasst. 

5. Kann die Bundesregierung Angaben zur Entwicklung der Glasaalpreise (vom Europäischen Aal) pro kg für die letzten 10 Jahre anführen? Auf welche Faktoren führt die Bundesregierung diese Preisentwicklung zurück? Wie schätzt die Bundesregierung die Ansicht ein, dass das momentane Preisniveau für das Kilogramm Glasaal deutschen Aalzüchtern aus wirtschaftlichen Gründen den Aalbesatz in Deutschland unmöglich macht? 

Die Endabnehmerpreise stiegen seit 1995 von etwa 120 auf aktuell über 700 Euro pro kg Glasaal (1 kg = etwa 3 000 Stück). Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der Preis für Glasaal ein Tagespreis, der sich nach der Nachfrage richtet. Die Preisentwicklung für Glasaale ist fraglos mit den Aufkauf-Aktivitäten durch chinesische Händler für die dortige Aquakultur verknüpft. Sie wichen auf den Europäischen Aal aus, weil der Japanische Aal in seiner Bestandsentwicklung eine ähnliche Entwicklung durchmachte wie der europäische und nur noch geringe Mengen von Glasaalen des japanischen Aals – und nur zu sehr hohen Preisen – zur Verfügung standen. Die hohen Preise für Glasaal haben erhebliche Auswirkungen auf die Besatzmaßnahmen durch die Berufsfischerei bzw. Angler. Nach Schätzungen sollen die Besatzmaßnahmen im Vergleich zu den 80er Jahren um 80 % zurückgegangen sein. Dem finanziellen Aufwand für den Besatz muss aus Sicht des Betriebes ein wirtschaftlich vertretbarer Erfolg aus dem Fang gegenüberstehen. Dieser ist bei den jetzigen Glasaalpreisen nicht mehr gegeben. Der Besatz unterbleibt folglich tendenziell. 

6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Rückgang des Aalbestandes in Deutschland auch auf den drastisch zurückgegangenen Besatz mit Glasaalen durch die deutsche Binnenfischerei zurückzuführen ist? 

Für den Rückgang des Aalbestandes in Deutschland sind mehrere Faktoren verantwortlich zu machen. Ganz offensichtlich sind die Zahlen aufsteigender Glasaale seit über 20 Jahren stark rückläufig. Die regionalen Bestände des Europäischen Aals in den deutschen Gewässern basieren zu einem erheblichen Teil auf künstlichen Besatzmaßnahmen durch die jeweiligen Berufsfischer. Flächendeckende quantitative Angaben zur Bedeutung des Besatzes für den deutschen Bestand können aufgrund fehlender Zahlen nicht gemacht werden, aber fraglos haben Besatzmaßnahmen einen positiven Einfluss und tragen erheblich zur Stützung des Aalbestandes bei. Da in einigen Flüssen wegen der fehlenden Durchgängigkeit der Erhalt des Bestandes überhaupt nur durch Besatz garantiert werden kann, dürften die hohen Preise für Glasaal die schlechte Bestandssituation noch verschärfen. 

7. Welchen Anteil am Rückgang der Aalbestände in Deutschland haben Wasserkraftwerke, Flussverbaumaßnahmen, Stauanlagen etc. an Flüssen? 

Die vielfältigen anthropogenen Eingriffe in die Gewässer haben eine deutliche Minderung der gewässermorphologischen Dynamik und einen entsprechenden Habitatverlust für die Fischgemeinschaften bewirkt. Eine verursacherscharfe Quantifizierung dieser Auswirkungen ist jedoch nicht möglich. Zur qualitativen Abwägung des jeweiligen Anteils von Längs- und Querbauwerken oder von Wasserkraftanlagen am Rückgang des Aalbestandes können nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes folgende Aussagen getroffen werden: Die überwiegend geringen Stauhöhen deutscher Stauanlagen lassen erwarten, dass die Auswirkungen des freien Falls, der Druckschwankungen, der Gasübersättigung im Unterwasser als Mortalitätsursachen von geringerer Bedeutung sind. Das erhöhte Prädationsrisiko in Stauabschnitten und im unmittelbaren Unterwasser von Stauräumen kann gegenwärtig nicht bestimmt werden. Die Flussverbaumaßnahmen und Stauanlagen etc. an Flüssen behindern insbesondere den Aufstieg der Glasaale. Die Querverbauungen an Fließgewässern haben im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen dazu geführt, dass nach einer europaweiten Schätzung dem Aal etwa 50 % des ihm früher zur Verfügung stehenden Lebensraumes entzogen worden sind. Die Auswirkungen auf den Bestand dürften entsprechend sein. In Deutschland sind 25 % der geeigneten Habitate für Aale durch Verbauung unzugänglich. Hier versucht insbesondere die berufsmäßige Fischerei durch Besatzmaßnahmen einen Ausgleich zu schaffen. An Entnahmebauwerken zur Brauchwassergewinnung (z. B. Kraftwerke) können anlagenspezifisch hohe Verletzungs- und Mortalitätsraten auftreten. Die turbinenbedingten Mortalitätsraten von Blankaalen sind von vielen Faktoren abhängig und werden neben parasitären Krankheiten als eine der Ursachen für die Bestandsgefährdung angesehen. Nach Auffassung von Experten werden durch die Turbinen von Kleinwasserkraftwerken wegen häufig nicht ausreichender Schutzvorrichtungen rund ein Drittel der die jeweilige Anlage durchschwimmenden Fische (insbesondere Aale) getötet bzw. verletzt. Da Wasserkraftanlagen grundsätzlich den ökologischen Zustand der Fließgewässer beeinträchtigen, verknüpft die vom Bundestag beschlossene Novelle des EEG daher die Förderung von Strom aus kleinen und großen Wasserkraftanlagen mit dem Nachweis über den guten ökologischen Zustand des Gewässers bzw. die Verbesserung des ökologischen Zustands gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie. 

8. Liegen der Bundesregierung Angaben oder ungefähre Schätzwerte über die jährliche Glasaalentnahme durch Spanien und Frankreich zur Bereitung traditioneller Glasaal-Marinadegerichte vor? Etwa wie viele Aal-Einzelindividuen werden nach diesen Angaben jährlich dem europäischen Naturhaushalt entzogen? 

Von den jährlichen Glasaalfängen von rd. 2 Mrd. Stück werden rund 600 Mio. Stück Glasaal zu Speisezwecken im europäischen Raum verwandt. Zusammen mit dem Export werden damit weit über die Hälfte der gefangenen Glasaale dem europäischen Naturhaushalt entzogen. 

9. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über Forschungsprojekte oder Versuchsstudien zur künstlichen Nachzucht von Europäischen Aalen in: 
a) Deutschland 
b) weltweit? 
Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit entsprechend erfolgreichen Nachzuchtergebnissen von Europäischen Aalen zu rechnen? Welche Zeitspanne liegt unter Zuchtbedingungen zwischen der Aal-Eiablage, der Entstehung des Glasaales und dem adulten Aal? 

Experimentelle Untersuchungen zur kontrollierten Vermehrung des europäischen Aals werden schon seit einigen Jahrzehnten durchgeführt. Sie sind vor dem Hintergrund der weitgehend ungeklärten Reproduktionsbiologie dieser Art zu sehen. Heute muss der Aspekt einer zumindest theoretisch möglichen Bestandsstützung durch gezielt erzeugte Aalbrut bzw. Glasaale zusätzlich beachtet werden. In Deutschland wurden erste Versuche zur kontrollierten Reifung von Aalen in der Außenstelle Ahrensburg der Bundesforschungsanstalt für Fischerei durchgeführt. Bereits Ende der 60er Jahre gelang es dort männliche Tiere zur Vollreife zu bringen. Von unreifen Blankaalen aus Wildfängen konnte nach 4- bis 6-wöchiger Behandlung motiles Sperma gewonnen werden. Die Behandlung weiblicher Tiere gestaltete sich viel komplizierter und führte in den 70er Jahren nur zu Teilerfolgen. Nach 8 bis 14 Wochen war ein Stadium weit fortgeschrittener Reife erreicht, jedoch konnten reife Eier nur selten erzeugt werden. Ähnliche Ergebnis erzielten ebenso eine Reihe anderer Labore in Italien, Frankreich, Dänemark. Von einer unbekannten Anzahl weiterer Versuche darf ausgegangen werden, so z. B. auch in Korea und China. Zurzeit finanziert die EU ein Projekt „Estimation of the reproduction capacity of the European eel" , das sich mit der Frage des Einflusses von Verschmutzung und Parasitierung auf die Vermehrungsfähigkeit des Aals auseinandersetzt. Unter natürlichen Bedingungen findet die Metamorphose der Leptocephaluslarve zum Glasaal nach etwa 2-jähriger Verweildauer im Atlantik statt. Unter Laborbedingungen dürfte sich dieser Prozess bei höheren Wassertemperaturen deutlich verkürzen lassen. Die Produktion von verkaufsfähigen Aalen dauert unter kontrollierten Aufzuchtbedingungen vom Glasaal ausgehend etwa 1,5 bis 3 Jahre. Dabei spielen das Geschlecht sowie das Auseinanderwachsen der Tiere eine entscheidende Rolle. 

10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Europäischen Komission, dass die Rückwanderung möglichst vieler Blankaale gewährleistet werden sollte? Wenn ja, welche Unternehmungen unterstützt die Bundesregierung, um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen? 

Wie bereits dargestellt, begrüßt die Bundesregierung alle Maßnahmen, die die Rückwanderung möglichst vieler Blankaale in die Sargassosee unterstützen. Die Zuständigkeit für etwaige Maßnahmen liegt jedoch nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Bundesländern. So werden z. B. in Rheinland-Pfalz mittels Reusen in den Moselstaustufen vor den Wasserkraftanlagen gefangene Blankaale schonend gehältert und einmal wöchentlich mit einem Fischtransportfahrzeug an den Rhein bei Linz verfrachtet und in den hindernisfreien Rhein wieder ausgesetzt, um die Laichwanderung in die Sargassosee zu ermöglichen. Diese durchgeführte Maßnahme kann nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nur eine Notmaßnahme bleiben. Grundsätzlich sollte deshalb der Durchgängigkeit der Flüsse für den zurückwandernden Aal Vorrang eingeräumt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zur Frage 4. verwiesen. 

11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass abwandernde Blankaale durch Wasserkraftturbinen Schaden nehmen? 

Das Ausmaß der Schädigung und die Mortalität von Blankaalen ist abhängig von dem Turbinentyp, der Durchflusshöhe, der Fallhöhe und den Betriebsbedingungen. Demzufolge fallen die wissenschaftlich festgestellten Mortalitätsraten unterschiedlich aus. Insgesamt werden die Mortalitätsraten als bedeutsam angesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 

12. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in der Europäischen Union für die Unterbindung des Massenexportes von Glasaalen in Regionen außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes sowie ihrer Verwendung für den menschlichen Konsum einzusetzen? 

Die Bundesregierung betrachtet den hohen Exportanteil der Glasaalfänge in den asiatischen Raum mit Sorge. Etwaige Einschränkungen dieses Exports ließen sich jedoch nur auf Grundlage der internationalen handelsrechtlichen Vereinbarungen durchführen. Auch eine Beschränkung der Verwendung von Glasaal für den menschlichen Konsum dürfte auf europäischer Ebene wegen der kulturhistorischen Hintergründe kaum mehrheitsfähig sein. 

13. Für wie gefährlich erachtet die Bundesregierung unter Aalschutz-Aspekten die Infektion ganzer Aalbestände mit dem Schwimmblasenwurm Anguillicola crassus? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegen diese Krankheit vorzugehen? 

Der parasitierende Schwimmblasen-Nematode Anguillicola crassus des europäischen Aals wurde vor über 2 Jahrzehnten vermutlich aus Taiwan importiert. Seine schnelle Verbreitung über ganz Europa wurde durch seinen relativ einfachen Lebenszyklus und seine Fähigkeit, sich an eine große Anzahl von Zwischenwirten anzupassen, erleichtert. Er besitzt eine hohe Reproduktionsrate und kann mit seinen frei lebenden Stadien in einem weiten Bereich unterschiedlicher Umweltbedingungen überleben. Aale können sich bereits im Glasaalstadium infizieren. Die Befallsraten liegen in Deutschland bei rd. 65 bis 90 %. Durch die Parasitierung wird die Gassekretion der Schwimmblase behindert oder sogar unmöglich. Dadurch kann das Organ nicht mehr seiner Aufgabe nachkommen, die Vertikalbewegungen des Aals durch Veränderung des spezifischen Gewichtes mit geringem Energieaufwand zu bestreiten. Diese Bewegungen finden im Meer im Tag-Nacht-Rhythmus statt und können mehrere Hundert Meter betragen. Ob der Befall die ozeanische Wanderung des Aals stört oder gar verhindert, kann nicht abschließend sicher gesagt werden. In Binnengewässern oder Aquakulturanlagen aufgetretene Sterblichkeiten von Aalen wurden mit einer erhöhten Empfindlichkeit durch Parasitierung in Zusammenhang gebracht. Eine Bekämpfung des Parasiten ist aufgrund des Vorhandenseins seiner Zwischenstadien in verschiedenen Zwischenwirten praktisch unmöglich. Die Untersuchungen der Möglichkeiten zur Behandlung befallener Aale stehen noch am Anfang. Weitere Besatzmaßnahmen mit infizierten Tieren sollten unterbleiben. 

14. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der Kormoranbestände auf die Aalpopulationen in Deutschland? Hält sie die Stellungnahme der REDCAFE-Gruppe zu dieser Frage für ausgewogen? Wie hoch war der Anteil der Fischereivertreter insgesamt und aus Deutschland in dieser Gruppe? 

Nahrungsuntersuchungen an Kormoranen zeigen, dass sie in der Regel die Fische fressen, die im Gewässer in passender Größe am häufigsten vertreten sind. In ausgesprochenen Aalgewässern kann das auch durchaus der Aal sein. Kormorane können somit einen negativen, lokalen Einfluss auf die Besatzaktivität an den Gewässern verursachen. Die REDCAFE-Gruppe hat keine Stellungnahme zum Einfluss des Kormorans auf die Aalbestände abgegeben. Sie bestand aus 49 Personen aus 25 Ländern. Repräsentiert waren 43 Organisationen: Berufsfischer, Freizeitfischer, Fischzüchter, Naturschützer, Vogelschützer, Ornithologen sowie Fischerei- und Sozialwissenschaftler. Von den drei deutschen Vertretern gehörten zwei dem Umweltschutzbereich in Bayern (Landesamt) bzw. Sachsen (Ministerium) an, der dritte war ein Wissenschaftler der Technischen Universität München. 

15. Wie wird die Bundesregierung die wissenschaftliche Untersuchungen zur Lösung bislang ungeklärter Probleme und bei der Umsetzung verwertbarer Ergebnisse im Zusammenhang mit der Dynamik der Aalbestände unterstützen? Welche konkreten Forschungsprojekte können hier genannt werden? 

Wissenschaftliche Untersuchungen sind – wie aus dem oben Gesagten ersichtlich – in Hinblick auf die ungeklärten biologischen und wirtschaftlichen Fragestellungen und Probleme mit dem Aal dringend erforderlich. Sie werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Binnenfischereiforschung, einem Zusammenschluss der binnenfischereilich forschenden Institutionen des Bundes und der Länder, diskutiert, beschlossen und koordiniert. Die Forschungsarbeiten zum Bestand des Aals in Deutschland sind in der letzten Zeit erheblich verstärkt worden und werden noch intensiviert. Sie umfassen die Auswertung vorhandener, aber weit verstreuter Unterlagen zu Fängen, Fanggeräten, Fischereiaufwand und Sterblichkeit. Dies schließt die Aufbereitung historischer Daten mit ein (status quo ante). Ziel ist es, zu einer Gesamtbewertung des Bestandes zu kommen und Datenlücken zu identifizieren. Dies erweist sich auch im Zusammenhang mit dem von der Kommission angestrebten Managementplan als notwendig. Feldforschungen sind erforderlich bzw. geplant zur Bestimmung der fischereilichen Sterblichkeit bestimmter Fanggeräte mit Hilfe von Markierungsexperimenten in Küsten- und Binnengewässern und für die Angelfischerei. Das Glas- und Jungaalmonitoring wird ausgeweitet, verbunden mit der Schaffung methodischer Grundlagen. Weiterhin werden physiologische Untersuchungen an Aalen im Zusammenhang mit Parasitierung, Fitness und viralen Krankheiten fortgeführt. 

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Schmerzen und Leiden bei Fischen: Setzkescher ja oder nein?

K. Schreckenbach

Institut für Binnenfischerei e. V.

Potsdam – Sacrow

1. Einleitung

Gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Folglich ist auch jeder Angler dafür verantwortlich, dass die Fische beim Transport, Besatz, Aufenthalt in den Gewässern sowie beim Fang, bei der Lebendhälterung und beim Schlachten keinen vermeidbaren Beeinträchtigungen ausgesetzt werden. Diesem tierschutzrechtlichen Anliegen tragen die Fischereigesetze der Bundesländer mit den spezifischen Regelungen in den Fischereiordnungen Rechnung. Außerdem widmen der Deutsche Anglerverband (DAV) und der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) den tierschutzrechtlichen und ethischen Aspekten beim Umgang ihrer Mitglieder mit Fischen seit Jahren besondere Beachtung bei der Aus- und Weiterbildung. Verursachen Angler entgegen den o. g. Regelungen bei Fischen ohne vernünftigen Grund längeranhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden, können sie 
gem. § 17 und § 18 des Tierschutzgesetzes bestraft werden.

Unter Berücksichtigung der inzwischen vorliegenden Untersuchungen und Erkenntnisse sollen Aspekte des Tierschutzes beim Umgang mit Fischen – insbesondere Schmerzen und Leiden - näher betrachtet werden. Dazu ist es notwendig einige juristische und wissenschaftliche Inhalte der Rechtsbegriffe des Tierschutzgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Fische darzustellen.

2. Inhalte und Auffassungen zu den Rechtsbegriffen des Tierschutzgesetzes

Die Rechtsbegriffe „vernünftiger Grund, Schmerzen, Leiden und Schäden" sind im Tierschutzgesetz nicht näher definiert, da die vielfältigen Vorgänge der Lebenswirklichkeit vom Gesetzgeber nicht umfassend und abschließend dargestellt werden können (SCHELLHAAS und PAUSE 1998) und entsprechend den fortschreitenden Erkenntnissen und gesellschaftlichen Bedingungen weiterentwickelt werden müssen. Die wichtigsten juristischen und wissenschaftlichen Inhalte der Rechtsbegriffe werden nachfolgend dargestellt.

2.1. Vernünftiger Grund

Das Tierschutzgesetz strebt nicht an, Tieren jegliche Beeinträchtigungen des Wohlbefindens zu ersparen. Es steht vielmehr unter dem Leitgedanken, Tieren nicht ohne vernünftigen Grund vermeidbare, das unerlässliche Maß übersteigende Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen. Das bedeutet: ohne vernünftigen Grund widerspricht das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden dem Gesetz, ist es rechtswidrig sowie strafbar bzw. ordnungswidrig(LORZ & METZGER 1999). Zur Bestimmung des vernünftigen Grundes ist eine Güter- und Pflichtenabwägung zwischen dem Interesse des Tiernutzers und der Integrität des Tieres im Einzelfall vorzunehmen und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit eine Vorrangsrelation zu bilden (SCHELLHAAS und PAUSE 1998). Das gilt auch für den Umgang mit Fischen beim Angeln und Hältern. Der vom Tierschutzgesetz verlangte „vernünftige Grund" ist dann gegeben, wenn der Fischfang zur Ernährung von Mensch und Tier oder zur Hege und Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt und wenn die Lebendhälterung der geangelten Fische im Setzkescher der Erhaltung oder Verbesserung ihrer Fleischqualität dient (Tier-schutzbericht1997).

2.2. Schmerzen

Die International Association for the Study of Pain beschreibt den Schmerz als eine unangenehme sensorische und gefühlsmäßige Erfahrung, die mit akuter oder potenzieller Gewebeschädigung einhergeht oder in Form solcher Schädigungen beschrieben wird. Erforderlich sind danach, die Fähigkeit eines Lebewesens zur Schmerzempfindung, eine körperliche Empfindung des Individuums, die Störung des Wohlbefindens (des inneren Gleichgewichtes) u. a. (LORZ & METZGER 1999). Ob und in welchem Umfang Fische Schmerzen empfinden können, ist nicht abschließend geklärt. Bis vor kurzem wurde angenommen, dass der Schmerzsinn bei Fischen nur schwach ausgeprägt ist (Tierschutzbericht 1997). Zur objektiven Feststellung von Schmerzempfindungen bei Tieren hat das Committee on Pain and Disstress in Laboratory Animals Kriterien benannt, die im Wesentlichen auch den Kommentaren zum Tierschutzgesetz entsprechen. Danach ergeben sich Anhaltspunkte für Schmerzempfindungen, wenn:

· anatomische und physiologische Ähnlichkeiten mit dem Menschen bestehen,

· Reize gemieden werden, die dem Tier unangenehm sind,

· die Wirkung schmerzhemmender Substanzen nachweisbar ist.

Werden diese Kriterien bei Fischen unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse sowie der neuen Ergebnisse der Schmerz- und Hirnforschung (ROSE 1999/2000, deutsche Fassung STEFFENS 2000 a,b) näher analysiert, kann die Schmerz- und Leidensfähigkeit bei Fischen wie folgt eingeschätzt werden:

· Schmerz ist eine psychische Erfahrung, die getrennt ist von Verhaltensreaktionen gegenüber schädigenden Einflüssen. So können z. B. Verletzungen starke Verhaltensreaktionen auslösen, ohne Schmerzen hervorzurufen. Beim Menschen wird der unangenehme emotionale Aspekt des Schmerzes von bestimmten Abschnitten der Frontalrinde der Hirnhemisphäre wahrgenommen. Bei Störungen dieser Hirnabschnitte oder Unterbindung der Reizleitung durch örtliche Betäubung empfinden Menschen keine Schmerzen.

· Fische haben die einfachsten Gehirne aller Wirbeltiere. Da ihnen die anatomischen Hirnregionen fehlen, besitzen sie nicht die nervliche Fähigkeit, unangenehme Schmerzerscheinungen zu erfahren. So ist es zu erklären, dass Fische am Angelhaken und selbst nach erheblichen Verletzungen ohne Betäubung, wie z. B. nach dem Aufschneiden der Bauchdecke (SCHULZ 1978) oder nach einem Nackenschnitt (FLIGHT & VERHEIJEN 1993, VERHEIJEN & FLIGHT 1997), noch mit sehr starken Verhaltensreaktionen reagieren. Das sog. „Nasenringsyndrom", mit dem z. B. Bullen durch Schmerzen leicht geführt werden können, existiert bei Fischen nicht (VERHEIJEN & BUWALDA 1988). Ihre Verhaltensreaktionen auf Reize werden automatisch und schnell auf der Ebene von Hirnstamm und Rückenmark beantwortet. Die heute bekannten Fakten über die neurologischen Vorgänge, die Schmerzen bewirken, machen es unwahrscheinlich, dass Fische Schmerzen, Leiden und Angst empfinden (ROSE 1999/2000). Für die höher entwickelten Wirbeltiere (Lurche, Kriechtiere) wird das seit längerer Zeit angenommen (KLAUSEWITZ 1990).

· Die Annahme, dass Fische psychische Schmerzen durch andere Prozesse, Nerven oder Hirnabschnitte erfahren können (ECHTELER & SAIDEL 1981, SPIESER & SCHRÖDER 1984, SEIBERTZ 2000), lassen sich nach aktuellen Erkenntnissen der Hirnforschung nicht stützen. Das kleine, verhältnismäßig einfach gebaute Fischgehirn hat die Aufgabe, nur die Funktionen zu regeln, zu denen der Fisch fähig ist. Das sind insbesondere die vom Hirnstamm und Rückenmark gesteuerten motorischen-, Stress- und Verhaltens-Reaktionen auf unterschiedlichste Reize. Für die Wahrnehmung von Schmerzen, Leiden und Angst fehlen ihnen die anatomischen Voraussetzungen. 

· Das bei Fischen beobachtete Meide- und Lernverhalten muss nicht auf Schmerzempfindungen beruhen. Weder die Berichte über experimentelle Fischdressuren (HERTER 1953), längeranhaltendes Meideverhalten nach dem Losreißen von der Angel (SHETTER & ALLOSIN 1955) noch die zahlreichen Beobachtungen des erneuten Anbeißens bereits mehrmals gehakter oder verletzter Fische (SMITH 1982) bestätigen ein durch Schmerzen gesteuertes Meide- und Lernverhalten. Fische erwerben derartige instinktgesteuerte Verhaltensreaktionen gegenüber verschiedenen positiven und negativen Erlebnissen auch ohne Schmerzerfahrungen (z. B. Futtergaben oder -entzug). 

· Die nach Morphiumapplikationen bei Goldfischen festgestellten, abgeschwächten Abwehrbewegungen (EHRENSIEG et al. 1982) sind kein Beweis für ein Schmerzempfinden der Fische, da Morphin auch eine allgemein dämpfende Wirkung auf die reflektorischen Reaktionen des Organismus, u. a. auch auf das Stammhirn und die vegetativen Zentren der Medulla oblongata ausübt (MARKWART 1985).

Unter Beachtung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes sowie der o. g. Kriterien zur Feststellung von Schmerzen bei Tieren ist es unwahrscheinlich, das Fische Schmerzen, Leiden und Angst empfinden.

2.3. Leiden

Leiden sind alle vom Begriff des Schmerzes nicht erfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern. Vornehmlich handelt es sich um Einwirkungen und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die der Wesensart des Tieres zuwiderlaufen, instinktwidrig sind und vom Tier gegenüber seinem selbst- und Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfunden werden. Sie können in Verhaltensstörungen und Verhaltensanomalien ihren Ausdruck finden. Der Begriff „Leiden" wird ausgefüllt durch bennennbare Empfindungen wie Angst, Verängstigung, negativer Stress, längerer Dauer, Schreckzustände, Furchtzustände, Panik, starke Aufregung oder Erschöpfung, starke innere Unruhe u. a. (LORZ & METZGER 1999). Auch Stress wird als Erscheinungsform der Leiden interpretiert, d. h. als ein Reizzustand, der angeborenen oder erworbenen Eigenschaften zu wieder läuft und gekennzeichnet wird von physiologischen Begleitumständen und Verhaltensformen. Eine Gleichsetzung von Leiden und Stress ist allerdings unzulässig. Ob Stress als Leiden anzusehen ist, muss daran gemessen werden, wie weit er das Normalverhalten des Tieres beeinträchtigt (eingeschränkte Futteraufnahme, permanente Fluchtbereitschaft u. a.; LORZ & METZGER 1999). Nach aktuellen Erkenntnissen der Schmerz- und Hirnforschung ist es unwahrscheinlich, dass Fische Schmerzen, Leiden und Angst empfinden (ROSE 1999/2000). Unabhängig davon ist natürlich jeder Angler aus ethischen Motiven und tierschutzrechtlichen Aspekten dazu verpflichtet, Fischen keine unvermeidbaren stärkeren Belastungen (Stress) oder Schäden zuzufügen. 

2.4. Schäden

Ein Schaden ist nicht von der Schmerz- oder Leidensfähigkeit abhängig, weil das Tierschutzgesetz nicht das Wohlbefinden des Tieres schützen will. Schäden i. S. des Tierschutzgesetzes sind Zustände des Tieres, die von seinem gewöhnlichen Zustand hin zum Schlechteren abweichen und nicht bald vorübergehen. Eine Dauerwirkung ist nicht erforderlich. Hingegen liegen völlig geringfügige Beeinträchtigungen unterhalb der Schwelle eines Schadens. Die Abweichung kann körperlich sein, außerdem seelisch, wie es bei Verhaltensauffälligkeiten der Fall ist. Beispiele für Schäden sind Abmagerung, Gesundheitsschädigungen, Verhaltensstörungen, Verletzungen, Tod u. a. (LORZ & METZGER 1999). Da sich starke Belastungen und Schäden bei Fischen im Gegensatz zu Schmerzen und Leiden i. d. R. eindeutig nachweisen lassen, verdienen sie bei der tierschutzrechtlichen Beurteilung des Umganges mit Fischen besondere Beachtung. Bei der Ahndung tierschutzwidrigen Verhaltens bei Fischen findet der Rechtsbegriff „Schäden" bisher allerdings keine Anwendung, da gem. § 17 des Tierschutzgesetzes nur bestraft wird, wer einem Fisch ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt. In der praktischen Rechtsprechung dient deshalb i. d. R. der Begriff „Leiden" als Auffangtatbestand. 

3. Gewährleistung der physiologischen Ansprüche der Fische an die Umwelt

Eine grundlegende Voraussetzung zur Vermeidung von Belastungen (Stress) und Schädigungen von Fischen ist die Gewährleistung der physiologischen Ansprüche der verschiedenen Fischarten an die Umweltbedingungen. Wie am Beispiel der empfindlichen Regenbogenforellen deutlich wird, führen Abweichungen wichtiger Umweltparameter vom Optimalbereich in die eingeschränkten Bereiche zum Abfall der Leistungskurve. Die kritischen Bereiche können die Fische zwar kurzzeitig tolerieren, aber sie führen längerfristig zu starken Energieverlusten und unbewältigtem Stress (SCHRECKENBACH et al. 1987, 2001, Tabelle 1). Bei optimalen Umweltbedingungen verfügen die verschiedenen Fischarten über eine hohe Leistungsfähigkeit und Stresstoleranz, die es ihnen ermöglicht, Fang, Transport, Hälterung, Besatz u. a. Belastungen rasch zu bewältigen. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass auch der weidgerechte Angelvorgang unter solchen Voraussetzungen nur geringe Stressreaktionen hervorruft (VERHEIJEN und BUWALDA 1985, 1988, VERHEIJEN 1986, KLAUSE-WITZ 1989, 1985, KRÜGER et al. 1994, SCHRECKENBACH und WEDEKIND 1996,1998, 2000, SCHRECKENBACH 2001). Auch die nachfolgende Lebendhälterung im Setzkescher können die Fische ohne wesentliche Belastungen oder Schädigungen überstehen, wenn bei angemessenem Frischwasseraustausch zur Umgebung ausreichende Umweltbedingungen für die betreffenden Fischarten vorherrschen. Unter eingeschränkten oder kritischen Umweltbedingungen können bei den Fischen auch ohne zusätzliche Belastungen erhebliche Schädigungen auftreten. Bei der Beurteilung tier-schutzrechtlicher Aspekte ist deshalb stets zwischen den Schäden durch unzureichende Umweltbedingungen und/oder durch tierschutzwidrige Behandlungen zu unterscheiden. Können die Lebensansprüche der verschiedenen Fischarten nicht erfüllt werden, sind zusätzliche Belastungen der Fische wie z. B. eine Lebendhälterung im Setzkescher unbedingt zu vermeiden. Allerdings stellen alle Fischarten bei unzureichenden Umweltbedingungen, stärkeren Belastungen oder Schädigungen ihre Nahrungsaufnahme ein, so dass sie überhaupt nicht geangelt werden können. 

4. Lebendhälterung von geangelten Fischen im Setzkescher

Obwohl eine Lebendhälterung von geangelten Fischen unter geeigneten Voraussetzungen gem. den Fischereigesetzen der meisten Bundesländer vorgesehen ist, bestehen zur Anwendung des Setzkeschers – ausgelöst durch unsachgemäße Setzkescherhälterungen - z. T. unterschiedliche Auffassungen. Im Falle eines Weihnachtsangelns in einem Hafenbecken des Rheins wurde 1990 ein Angler wegen der Lebendhälterung von Rotaugen im Setzkescher zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden auf der Grundlage der Sachverständigengutachten von Frau Dr. D. Schulz und Herrn Prof. W. Klausewitz, dass die Lebendhälterung der gefangenen Fische im Setzkescher für den einzelnen Angler grundsätzlich eine tatbestandsmäßige Tierquälerei im Sinne von § 17 Nr. 2 b des Tierschutzgesetzes darstellt (DROSSÉ 1992). Dieses Urteil veranlasste einige Bundesländer den Setzkescher per Fischereigesetz zu verbieten. Da in den letzten Jahren wiederholt Angler wegen der Setzkescherverwendung angeklagt wurden, kam es zu einer starken Verunsicherung der DAV- und VDSF-Mitglieder. In zahlreichen Abhandlungen – auf die hier nicht näher eingegangen werden soll - wurde die Setzkescherhälterung zwar theoretisch analysiert, aber ihre Wirkung auf die Fische nicht näher untersucht. Angesichts dieser unbefriedigenden Situation erfolgten in den letzten Jahren mehrere wissenschaftliche Untersuchungen zur Klärung des Einflusses der Lebendhälterung im Setzkescher auf verschiedene Fischarten unter definierten Bedingungen. Sie zeigten im Gegensatz zu den Arbeiten von KLAUSEWITZ (1989, 1995) und SCHULZ (1992), dass eine ordnungsgemäße Lebendhälterung der geangelten Fische im Setzkescher mit geringen, tier-schutzrechtlich vertretbaren Belastungen verbunden ist, keine Schäden hervorruft und die Fleischqualität der Fische am besten erhält (MEINEL et al. 1996; SCHRECKENBACH und WEDEKIND 1996, 1998, 1999, 2000; WEDEKIND und SCHRECKENBACH 1996; KOß-MANN und PFEIFFER 1997; RAAT et al. 1997; SCHRECKENBACH und THÜRMER 1999, 2000). Angesichts der vorliegenden Untersuchungen und eines neuen Gutachtens (SCHRECKEN-BACH 1999) kommt das Amtsgericht Rinteln (Niedersachsen) im Prozess gegen zwei Angler, die 1998 von der Wasserschutzpolizei wegen der Setzkescherverwendung in der Weser angeklagt worden waren, im Mai 2000 zu dem Urteil, dass die korrekte und horizontale Anwendung eines geeigneten Setzkeschers bei den Fischen zwar Stressreaktionen aber keine länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden im Sinne des § 17 Nr 2 b oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes hervorruft (Urteilsbegründung vom 20.06.00). Das Gericht spricht die Angeklagten mit dem Hinweis frei, dass die Setzkescherproblematik durch das Wettfischen und die Unsitte des Zurücksetzens von gehälterten Fischen entstanden sei. Der verantwortungsvolle und sorgfältige Umgang mit gefangenen Fischen müsse für alle Angler oberstes Gebot bleiben. 

4.1. Einfluss der Lebendhälterung auf die geangelten Fische im Setzkescher

Von acht Hälterungsversuchen mit geangelten Fischen unter verschiedenen Bedingungen in Setzkeschern wurden in zwei Fällen starke und in sechs Fällen geringe, tierschutzrechtlich vertretbare Belastungen bei den Fischen festgestellt. Zwei Untersuchungen mit Plötzen führten zu der Schlussfolgerung, dass der mehrstündige Aufenthalt der Fische im Setzkescher mit hohen Stressbelastungen und einem starken Leidensdruck verbunden sind, die beide zum Tode und zur Beeinträchtigung der Fleischqualität der Fische führen können (KLAUSEWITZ 1989, 1995; SCHULZ 1992). Da diese Versuche bei senkrechter Anordnung des Setzkeschers vom Boot aus bzw. mit weit antransportierten Fischen aus einem anderen Gewässer im Aquarium durchgeführt wurden, lassen sich die nachgewiesenen Schädigungen der Fische auf die unsachgemäße Hälterung zurückführen, wie das von HARSANY (1998) und SCHRECKENBACH und WEDEKIND (1999) eingehend analysiert wurde. Die Mehrzahl der Setzkescherversuche mit geangelten Plötzen Rotfedern, Bleien, Güstern Karpfen und Regenbogenforellen führten übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die ordnungsgemäße Lebendhälterung der geangelten Fische im Setzkescher geringe Belastungen verursacht, die innerhalb einer 8-stündigen Hälterung im Setzkescher abklingen, keine nachweisbaren negativen Folgewirkungen hinterlassen und die Lebensmittelqualität der Fische am besten erhalten (MEINEL et al. 1996; SCHRECKENBACH und WEDEKIND 1996, 1998, 2000; WEDEKIND und SCHRECKENBACH 1996, 2001, KOßMANN und PFEIFFER 1997, RAAT et al. 1997, SCHRECKENBACH und THÜRMER 1999, 2000). Alle Versuche wurden unter definierten Bedingungen bei sachgemäßer Lebendhälterung der geangelten Fische in ihren Herkunftsgewässern in geeigneten, horizontal angeordneten Setzkeschern aus knotenlosem Netzmaterial (Länge: 1,5 bis 4 m; Durchmesser: 0,4 bis 0,5 m, Maschen-weite: 2,5 bis 10 mm) über 4 bis 8 Stunden durchgeführt. Unmittelbar nach dem Angeln, nach der 4- und 8-stündigen Setzkescherhälterung sowie 1 bis 2 Monate nach dem Zurücksetzen der gehälterten Fische in Großraumgehege (35 m 3 ) bzw. ablassbare Teiche (0,2 bis 0,4 ha) wurden ihre Stress- und Verhaltensreaktionen, ihr Gesundheitszustand, ihr Wachstum und ihre Fleischqualität untersucht. Im Gesamtergebnis dieser Untersuchungen lassen sich für die verschiedenen Fischarten sehr ähnliche Auswirkungen durch die Lebendhälterung im Setzkescher nachweisen: 

· Das Eindringen des Hakens und ein kurze Drill (10 bis 65 s) haben bei den frisch geangelten Fischen geringe Stressreaktionen zur Folge, die sich nicht von anderen Fangarten (z B. Keschern) unterscheiden.
· Die Entnahme der geangelten Fische aus dem Wasser, das Entködern und ihr Umsetzen in den Setzkescher verursachen innerhalb von 4 Stunden einen deutlichen Anstieg der physiologischen Stressreaktionen, wie z. B. des Blutzucker- und Milchsäuregehaltes
· Unmittelbar nach dem Einsetzen in den Setzkescher reagieren die Fische zunächst mit deutlichen Fluchtreaktionen über die gesamte Länge des horizontalen Hälterraumes. Dieses erste Meideverhalten wird rasch von einer Erkundungsphase abgelöst und zu-nehmend durch eine Gewöhnungsphase ersetzt. Neu eingesetzte Plötzen, Rotfedern, Bleie, Güstern und Karpfen schließen sich im Setzkescher dem Schwarm an und erreichen durch die beruhigende Nähe zu den Artgenossen rasch ein Normalverhalten.
· In der Gewöhnungsphase klingen die Stressreaktionen deutlich ab und erreichen innerhalb der 8-stündigen Lebendhälterung weitgehend wieder das Ausgangsniveau unmittelbar nach dem Drill. Unbewältigter, schädigender Stress lässt sich während und nach der 8-stündigen Setzkescherhälterung nicht nachweisen.
· Die physikalische, chemische, mikrobielle und sensorische Fleischqualität der Fische unterscheidet sich nach der 4- und 8-stündigen Lebendhälterung im Setzkescher nicht von den frisch geangelten Fischen und ist z. T. deutlich besser als bei der Lagerung der geangelten und ausgeschlachteten Fische in der Kühlbox.
· Bis zu 2 Monaten nach dem Zurücksetzen der in Setzkeschern gehälterten Fische in Großraumgehege bzw. in Teiche kommt es im Vergleich zu ungehälterten Fischen zu keinen wesentlichen Unterschieden im Gesundheitszustand, Wachstum und Verlustgeschehen.

4.2. Tierschutzrechtliche Beurteilung der Lebendhälterung von geangelten Fischen im Setzkescher

Die vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsbefunde verdeutlichen, dass eine ordnungsgemäße Setzkescherhälterung von geangelten Plötzen, Rotfedern, Bleien, Güstern, Karpfen und Regenbogenforellen in ihren Herkunftsgewässern sowohl im Stehendwasser als auch bei geringen Wasserströmungen mit verhältnismäßig geringen, tierschutzrechtlich ver-tretbaren Belastungen der Fische verbunden ist. Die nachweisbaren Stress- und Verhaltensreaktionen in den ersten 4 Stunden nach dem Einsetzen der Fische in den Setzkescher liegen im normalen Anpassungsbereich und sind mit Belastungen vergleichbar, wie sie auch in der Natur z. B. bei der Flucht vor Raubfischen oder fischfressenden Vögeln auftreten. Sie dienen der Anpassung an die Bedingungen und klingen im Verlaufe einer 8-stündigen Hälterung deutlich ab. Unbewältigte schädliche Stressfolgen, die Anpassungskrankheiten und Schäden bei den Fischen verursachen, treten bei der sachgemäßen Setzkescherhälterung bis zu 8 Stunden nicht auf. Die korrekte Lebendhälterung hat keine nachweisbaren negativen Folgewirkungen auf den Gesundheitszustand, das Wachstum und das weitere Überleben der Fische. Durch die ordnungsgemäße Lebendhälterung der geangelten Fische im Setzkescher bleibt ihre Qualität als Lebensmittel am besten erhalten. Eine 8-stündige Lagerung in der Kühlbox gewährleistet ebenfalls noch eine ausreichende Fleischqualität mit den Einschränkungen, dass nicht ausgeweidete Fische sensorisch und ausgenommene Fische mikrobiell beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigungen sind im allgemeinen unbedenklich. Allerdings kann im Verlaufe eines Angeltages bei hohen Außentemperaturen, durch wiederholtes Öffnen der Kühlbox und Einlegen mehrerer Fische keine optimale Kühlung des Fanges gesichert werden (Abb. 6). Die wechselwarmen Fische unterliegen selbst bei niedrigen Temperaturen von 4 bis 10 °C einem raschen enzymatischen, oxidativen und mikrobiellen Verderb durch körpereigene Enzyme, Sauerstoff und Wasserkeime. Kleinere Fische, wie z. B. Plötzen und Rotfedern mit dünnen Bauchlappen sind davon besonders betroffen. Diese Verderbprozesse des Fischflei-sches werden im Gegensatz zu Warmblüterfleisch erst bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt wesentlich gehemmt. Für die Lebendhälterung im Setzkescher kommen vor allem karpfenartige Fische, wie z. B. Plötzen, Rotfedern, Bleie und Güstern in Betracht, die häufig als Massenfische in den Gewässern auftreten und auch im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewässerbewirtschaftung in größerer Anzahl geangelt werden müssen. Bei diesen Schwarmfischen för-dert die Nähe zu den Artgenossen sowie die Deckung durch die Netzwand eine rasche Anpassung an die Bedingungen im Setzkescher, wobei sich ihre Stress- und Verhaltensreaktionen normalisieren und rasch eine Gewöhnung einsetzt. Sogar eine Futteraufnahme kann im Setzkescher nachgewiesen werden. Andere anspruchsvolle Fischarten (z. B. Forellen, Saiblinge, Äschen, Lachse und Maränen) oder solche, die nur in begrenzter Anzahl geangelt werden dürfen oder können, sind nach den anerkannten Grundsätzen der Fischereiausübung von der Lebendhälterung im Setzkescher ohnehin ausgenommen. Grundsätzlich lassen sich bei sachgemäßer Setzkescheranwendung aber auch andere Fischarten, bei vertretbaren Belastungen ohne nachweisbare Schädigungen hältern, wie das die o. g. Versuche mit empfindlichen Regenbogenforellen zeigen. Es stehen heute eine große Auswahl geeigneter handelsüblicher Setzkescher für ein tierschutzgerechte Lebendhälterung verschiedener Fischarten zur Verfügung. 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Angler grundsätzlich gut beraten ist, den Setzkescher nicht sorglos zu verwenden. Er muss in jedem Fall zwischen den „Vorteilen" (Frischhaltung des Lebensmittels Fisch) und „Nachteilen" (Belastungen für den Fisch) abwägen. Wenn z. B. aufgrund hoher Lufttemperaturen, längerer Aufenthaltsdauer am Wasser und einer zu erwartenden größeren Fischzahl die gefangenen Fische in einem Setzkescher aufbewahrt werden, ist dies unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Frischhaltung des Lebensmittels Fisch nach derzeitigen Erkenntnissen unbedenklich. Allerdings bleiben die für die Zulässigkeit der Lebendhälterung entscheidenden Fragen, ob die Setzkescherhälterung in dem jeweiligen Bundesland gesetzlich untersagt ist und ob ein „vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt, weiterhin der Einzelfallprüfung vorbehalten. Wie hier ggf. ein Richter entscheidet, kann auch durch die vorliegenden Untersuchungen nicht pauschal beantwortet werden. Es ist zu wünschen, dass sich die Angler im Umgang mit dem Setzkescher so verantwortungsbewusst verhalten, dass sie dem ethischen Anliegen des Tierschutzes stets gerecht werden und entsprechende Prozesse nicht stattfinden.

4.3. Schlussfolgerungen für die Lebendhälterung geangelter Fische im Setzkescher

Die ordnungsgemäße Lebendhälterung von Fischen im Setzkescher wird in zahlreichen Fischereiordnungen, Merkblättern der Setzkescherhersteller und Angelverbände sowie Veröffentlichungen dargestellt und gehört zur Ausbildung der DAV- und VDSF-Mitglieder. Im Folgenden sind die wichtigsten Kriterien zusammenfassend dargestellt: 

· Vor der Anwendung des Setzkeschers sind das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Schlacht- Verordnung, die Fischereigesetze und –ordnungen der Länder sowie die Merkblätter und Ausbildungsunterlagen des DAV und VDSF zu berücksichtigen.
· Die Verwendung des Setzkeschers ist nur zulässig, wenn er nicht durch landesrechtliche Regelungen oder Auflagen im Erlaubnisschein verboten ist und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.
· Die verwendete Setzkescherkonstruktion und –anordnung muss die Belastungen der Fische so gering wie möglich halten: 

- ausreichende Länge und Durchmesser

bullet- knotenloses Netzmaterial
bullet- angemessene, möglichst große Maschenweiten
bullet- horizontale Anordnung
bullet- ausreichende Verankerung und Verspannung
bullet- vollständige Öffnung der Netzmaschen
bullet- ständig geflutetes Setzkeschervolumen
· Die Hälterung von geschützten, untermaßigen, in der Schonzeit gefangenen Fischen ist gem. den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich verboten. 
· Die Fische sind vorsichtig abzuhaken und schonend in den Setzkescher einzubringen. 
· Die Lebendhälterung ist nur in dem Gewässer durchzuführen, aus dem die Fische gefangen wurden.
· Der Setzkescher darf nicht mit Fischen umgesetzt werden.
· Ein Übermaß an gehälterten Fischen ist zu vermeiden. Nur untereinander verträgliche Fische sind gemeinsam zu hältern.
· In Gewässern mit Schiffsverkehr oder Strömungen sowie von bewegten Wasserfahrzeugen ist die Anwendung des Setzkeschers nur zulässig, wenn keine Schädigungen der Fische zu erwarten sind.
· Die Lebendhälterung ist auf die geringst mögliche Dauer zu beschränken. 
· gehälterten Fische dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.

 

 

 

 

Zum Thema Kormoranproblematik

 

Liest man eine der gängigen Fachzeitschriften über Angelei oder spricht man mit anderen Anglern, so kommt wohl oder übel der deutlich zurückgehende Fangertrag aus den meisten Gewässern zur Sprache. Als Ursache dafür wird sehr häufig der Kormoran genannt. Dieser Vogel ernährt sich nahezu ausschließlich von Fischen und wird seit etlichen Jahren in immer größerer Zahl an unseren Gewässern fischend beobachtet. Viele Zahlen über die Bestandsdichte und die Menge des täglichen Fischbedarf werden genannt, das ganze hochgerechnet und somit haben wir zweifelsfrei den Übeltäter, den Kormoran, festgemacht. Nun kommt als nächstes die Rede darauf, wie denn dieser unerwünschte Mitesser an unseren Gewässern dingfest gemacht werden könnte: Durch Abschuss. Und daran schließt sich an: Warum wird da eigentlich nichts gemacht? Und es wird wild spekuliert.

Das Kormoranproblem ist nicht nur ein Problem in Niedersachsen oder Deutschland sondern auch in ganz Europa. Und so haben wir eine Anfrage an die zuständige EG-Kommission gefunden, die uns aufklärt warum da nichts gemacht wird:

 

Schriftliche Anfrage P-0672/01
Von Astrid Thors (ELDR) an die Kommission

Betrifft: Maßnahmen gegen das Problem der Kormorane

In zahlreichen Gebieten der Ostsee sind die Kormorane (Phalacrocorax carbo) zu einer regelrechten Plage geworden, da ihre Anwesenheit an einem Ort die gleichzeitige Anwesenheit anderer Arten ausschließt. Vielfach kommt es dort, wo Kormorane sich niedergelassen haben, zu einem Absterben der Vegetation. Trotz dieser Umstände sind, insbesondere in Finnland, keine Maßnahmen gegen Kormorane zugelassen worden, ohne dass bestimmte Kreise und Behörden darauf bestehen, dass diese Tiere durch eine EU-Richtlinie geschützt werden. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Kommission zulässig und wie sollte vorgegangen werden, um die von Kormoranen verursachten Schäden in Grenzen zu halten?  

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

 Der Kormoran ist eine natürlich vorkommende Vogelart und als solche in der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten erfasst. Im Jahr 1997 wurde diese Art von der Liste der Vogelarten gestrichen, für die besondere Schutzmaßnahmen in Anhang I dieser Richtlinie festgehalten sind, da Kormorane keine ungünstige Bestandslage mehr aufwiesen.

Da der Kormoran nicht in den Listen der jagdbaren Arten der Vogelschutzrichtlinie ( Anhang II.1 und II.2) aufgeführt ist, müssen die Mitgliedstaaten diesen Vogel wie alle anderen natürlich vorkommenden Arten schützen, so durch das Verbot des absichtlichen Fangens oder Tötens, der absichtlichen Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern sowie der absichtlichen Störung, insbesondere während der Brutzeit.

Die Mitgliedstaaten können jedoch zur Abwendung erheblicher Schäden an Fischereigebieten und Gewässern oder zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt von diesen strengen Schutzmaßnahmen abweichen, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. Für die Genehmigung einer derartigen Ausnahme müssen jedoch gewisse wissenschaftliche Beweise für einen ernsten Schaden vorgelegt werden. Derzeit zeigen die Untersuchungen aus Schweden und Finnland keine insgesamt negativen Auswirkungen.

Die Kommission hat Informationen erhalten, denen zufolge es zu Beschädigungen von Kormorannestern in einigen Gebieten gekommen ist. In Ermangelung eines schlüssigen Beweises für Schäden an Fischereigründen und wildlebenden Tieren und Pflanzen, die eine Abweichung rechtfertigen würden, stehen derartige Handlungen in Widerspruch zur Vogelschutzrichtlinie.

 

So haben wir zu unserem Erstaunen festgestellt, dass die ganze Sache mit der Reduzierung der Kormorandichte daran bisher gescheitert ist, dass keine wissenschaftlichen Untersuchungen vorliegen, die als Beweise für ernste Schäden durch den Kormoran dienen können. Die Beobachtungen von Jägern und Anglern haben also keinen Wert, da sie eben nicht wissenschaftlich sind. Und da der Kormoran europaweit durch entsprechende EG-Verordnungen geschützt ist, ist es auch nicht verwunderlich, dass auch die Erlasse aus dem Nieders. Umweltministerium von 1997 und 2001 den Abschuss und das Zerstören von Nistplätzen mit einer derartigen Menge an Voraussetzungen verknüpfen. So kommt hierbei am Ende heraus, dass eine zahlenmäßige Begrenzung der Vergrämungsabschüsse nur für gewerbliche Teichanlagen und nur für Jungvögel und nur nach der Entscheidung einer Arbeitsgruppe auf besonderen Antrag im Einzelfall aufgehoben wird. Alles klar? Den Jägern sind nach wie vor die Hände gebunden. Dringend notwendig wäre also eine wissenschaftliche Untersuchung über die Fischschädlichkeit des Kormorans. Ob die Funktionäre wohl bald aufwachen und diesbezüglich tätig werden? Warten wir’s ab.

 



 

Antwort der Bundesregierung auf die die Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann,

Dr. Edmund Geisen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft und an der heimischen

Fischfauna durch Kormorane

- Drucksache 16/706 -

Vorbemerkung der Fragesteller:

Die westeuropäische Population des Kormorans wird aktuell auf rund 700.000 Brutvögel bzw. eine Gesamtzahl von knapp 2 Mio. Tieren geschätzt. Dennoch ist die Art weiterhin durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Der Kormoran (Phalacrocorax carbo L.) war Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland ausgerottet und begann in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Küstenregionen von Nord- und Ostsee sowie die Binnengewässer neu zu besiedeln. Kormorane sind Schwimmtaucher, die unter Wasser ihre Beute verfolgen und mit dem Hakenschnabel fangen. Sie verletzen dabei Fische, denen es gelingt sich zu befreien. Kormorane leben gesellig in Brutkolonien, vielfach auf Bäumen und brüten einmal im Jahr. Sie werden als Guanovögel bezeichnet und sind Zugvögel. 1977 wurde die Jagd auf den Kormoran eingestellt und der Kormoran in den Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen. Aufgrund der außerordentlich positiven Bestandsentwicklung wurde der Kormoran 2000 aus der Liste der bedrohten Arten gestrichen. Der Kormoran ist jedoch weiterhin geschützt. In Teichwirtschaften können Kormorane erhebliche Schäden anrichten. Auf Grund der geringen Wassertiefe sind die Fische dem Kormoran nahezu schutzlos ausgeliefert. Die relativ große Fischdichte macht die Teiche für Kormorane attraktiv. In natürlichen Gewässern zeigen die stark wachsenden Kormoranbestände ebenfalls Auswirkungen. So hat sich der Äschenbestand (Thymallus thymallus L., eine lachsartige Fischart der Fließgewässer) in Nordrhein-Westfalen parallel zur positiven Bestandsentwicklung des Kormorans drastisch reduziert. Die Äschenfangzahlen der Angelfischerei sind innerhalb eines Jahrzehnts auf einen Bruchteil gesunken. Bei dieser Größenordnung der Bestandsentwicklung des Kormorans und seiner flächendeckenden Verbreitung in ganz Europa kann nur ein Management auf europäischer Ebene langfristig erfolgreich sein. Die derzeitigen punktuellen Maßnahmen zur Lösung des Kormoran-Problems in einzelnen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern und manchen Staaten (z.B. Schweden, Dänemark, Frankreich) können allein nicht nachhaltig erfolgreich sein. Es steht in Frage, ob die extrem positive Bestandsentwicklung des Kormorans weiterhin besondere Anstrengungen zum Schutz der Art erforderlich machen. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass der Schutz dieser Symbolart des Naturschutzes nicht den Bestand von gefährdeten Fischarten sowie anderen Vogelarten wie Wasseramsel und Eisvogel beeinträchtigt.

1. Wie hoch ist die Zahl der jährlich in Deutschland brütenden, durchziehenden und überwinternden Kormorane sowie der immaturen Vögel (aufgelistet nach Bundesländern)?

Im Jahre 2005 wurden in Deutschland nach Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte Schleswig-Holstein (W. Knief) 22.758 Brutpaare des Kormorans registriert. Die Brutbestände verteilten sich demnach wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

Bundesland Brutpaare 2005
Schleswig-Holstein 2.814
Mecklenburg-Vorpommern 12.056
Niedersachsen 1.458
Hamburg 485
Berlin 60
Brandenburg 2.303
Sachsen-Anhalt 834
Nordrhein-Westfalen 978
Thüringen 13
Sachsen 62
Hessen 541
Rheinland-Pfalz 239
Baden-Württemberg 371
Bayern 544

 

Eine synchronisierte europaweite Schlafplatzzählung fand im Januar 2003 statt. Unter Berücksichtigung einer nicht erfassten Dunkelziffer wird der deutsche Mittwinterbestand 2003 mit ca. 38.000 Tieren angegeben. Bei der Bewertung der Verteilung der Tiere auf einzelne Regionen bzw. Bundesländer muss berücksichtigt werden, dass diese Zahlen, sowohl zwischen den Jahren als auch innerhalb eines Winters v. a. in Abhängigkeit von der aktuellen Witterung, schwanken können. Witterungsbedingt kam es zum Zählzeitpunkt 2003 zu einer Kälteflucht aus dem vereisten Nordosten des Landes zum einen an die Küste, zum anderen auch in südliche und westliche Landesteile. Es wird geschätzt, dass der Mittwinterbestand in Deutschland ohne lang anhaltende, flächendeckende Vereisung („Normalwinter") etwa bei 40.000 Individuen oder leicht darüber liegt. Hinsichtlich der Jungvogelanteile liegen aus der Schlafplatzzählung von 2003 nur Informationen von 62 Schlafplätzen mit jeweils mehr als 10 Tieren vor. Der Prozentsatz immaturer Tiere bewegt sich dabei zwischen 0 und etwa 70% mit einem Maximum zwischen 0 und etwa 25%.

2. Welche Entwicklung zeigen der Brutvogel- und der Überwinterungsbestand?

Die Brutbestände in Gesamtdeutschland entwickelten sich seit 1980 stark positiv. Von 794 Brutpaaren in diesem Jahr stieg die Zahl auf 15.043 im Jahre 1995 an, um dann für einige Jahre konstant zu bleiben. Ab 1999 erfolgte ein erneuter Anstieg auf 20.252 Paare im Jahr 2001; in den Folgejahren wurden 20.031 Paare (2002), 20.858 (2003), 23.059 (2004) und 22.758 Paare (2005) registriert. Die nicht mehr kontinuierlich anwachsenden Brutpaarzahlen sowie die Beobachtungen sinkender Reproduktionsraten, die während der letzten Jahre an stichprobenhaft untersuchten Kolonien gewonnen wurden, deuten darauf hin, dass der Kormoran in Deutschland die Kapazitäten seines Lebensraumes inzwischen gut ausnutzt und nicht mehr mit bedeutenden Wachstumsraten gerechnet werden kann, da die innerartliche Konkurrenz zunimmt. Allerdings werden diese Prozesse derzeit weiterhin durch die zumindest regional z. T. massiven Eingriffe in die Population (Änderung der Altersstruktur, Verlagerung von Brutplätzen etc.) beeinflusst. Da keine regelmäßigen flächendeckenden Kormoran-Schlafplatzzählungen in Deutschland erfolgen, muss die Entwicklung des Winterbestandes über eine indexbasierte Trendberechnung der winterlichen Rastbestände mit Daten der Wasservogelzählung ermittelt werden. Anhand der Januardaten aus 1.095 Zählgebieten bestätigt sich das Bild einer Erholung der Bestände in den vergangenen drei Jahrzehnten. Der Anstieg begann im Wesentlichen in den 1980er Jahren und war insbesondere in einem Zeitraum von fünf bis sechs Jahren im Anschluss an eine Reihe von Kältewintern bis Mitte/Ende der 1980er Jahre besonders deutlich. Danach wurde im Winter 1993 ein vorläufiger Höhepunkt erreicht, auf den in Süddeutschland (BY, BW, HE, RP, SL) ein Einpendeln auf dem erreichten Niveau folgte. In Norddeutschland setzte sich der positive Trend nach einigen Jahren mit starken Schwankungen ab 1999 fort. Dies wird auf die derzeit noch zunehmenden Bestände in Skandinavien zu-rückgeführt. Seit Mitte der 1990er Jahre kann insgesamt – unter dem Vorbehalt schwieriger Vergleichbarkeit aufgrund des Einflusses winterlicher Witterung auf die Verteilung der Tiere – für die westlichen Bundesländer allenfalls von einem geringfügigen Anstieg der Winterrastbestände ausgegangen werden.

3. Worauf ist nach Einschätzung der Bundesregierung die enorm positive Bestandsentwicklung des Kormorans zurückzuführen und welchen Anteil haben daran die Schutzmaßnahmen?

4. Wie hat sich das Binnen-Verbreitungsgebiet des Kormorans in Deutschland gegenüber der historischen Verbreitung verändert und welche Gründe können hierfür genannt werden?

Zu Anfang des letzten Jahrhunderts war der Kormoran aus Deutschland und weiten Teilen Europas, von gelegentlichen Ansiedlungen abgesehen, durch massive Verfolgung als Brutvogel verschwunden. Bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts gab es in Deutschland nur vereinzelt Brutversuche. Der Kormoran war auch in den vergangenen Jahrhunderten sowohl an der Küste als auch im Binnenland als Bestandteil der autochthonen Fauna. Mit der seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts wahrgenommenen positiven Bestandsentwicklung besiedelt der Kormoran zwischenzeitlich verwaiste Gebiete wieder. Zu der Bestandserholung haben Schutzmaßnahmen aufgrund der EG-Vogelschutzrichtlinie und der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ganz wesentlich beigetragen, die grundsätzlich - d. h. vorbehaltlich der Ausnahmemöglichkeiten zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden - jegliche Nachstellungen und Störungen, vor allem während der Brutzeit, verbieten. Es besteht ein Zusammenhang zwischen jagdlicher Verschonung und der Bestandserholung. Die Bestandserholung wurde ebenfalls ermöglicht bzw. begünstigt durch ein entsprechendes Nahrungsangebot. Leicht erbeutbare Fische - darunter auch fischereiwirtschaftlich unbedeutender Arten - haben dabei eine wesentliche Rolle gespielt. Hinzu kommt die Neigung des Kormorans, sich weiträumig zu verteilen und neue Kolonien zu gründen.

5. In welchen Bundesländern war der Kormoran im 19. Jahrhundert vor seiner Ausrottung heimisch?

Auch im 19. Jahrhundert war der Kormoran intensiver Verfolgung ausgesetzt, so dass dieser Zeitraum nur bedingt als Referenz für eine frühere Verbreitung geeignet ist. Aus diesem Zeitraum liegen zudem nur wenige zuverlässige Angaben über Vorkommen und Häufigkeit des Kormorans im heutigen Gebiet Deutschlands vor. Nachweise gibt es vor allem aus dem gewässerreichen norddeutschen Tiefland, also den heutigen Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Kulturhistorische Darstellungen und Erwähnungen sowie eine Auswertung weiterer historischer Quellen zeigen, dass in den Epochen der Antike und des Mittelalters Kormorane den Jägern und Fischern des Binnenlandes geläufig waren. Es ist davon auszugehen, dass die Art in allen heutigen Bundesländern in früheren Jahrhunderten natürlicherweise vorkam.

6. Welche Unterarten treten in Deutschland in welchem Anteil auf?

In Deutschland treten, wie im übrigen Mitteleuropa auch, zwei Unterarten des Kormorans auf: Phalacrocorax carbo sinensis und P. c. carbo. Diese ähneln sich äußerlich sehr, weisen jedoch Unterschiede in Verbreitung, Lebensweise und Gewicht auf. Während die („kontinentale") Unterart sinensis im europäischen Binnenland und an den Küsten vorkommt und hier auf Bäumen oder auf dem Boden brütet, ist die („atlantische") Unterart carbo auf Meeresküsten beschränkt und in Nordeuropa und auf den Britischen Inseln zum Brüten an Felsen gebunden. In Deutschland werden Einzeltiere dieser Unterart nur selten beobachtet; Brutvorkommen gibt es nicht.

7. Ist der Kormoran nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland eine bedrohte Vogelart und wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht und sind weitere Anstrengungen zum Schutz dieser Vogelart erforderlich?

Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten stattgefundenen Bestandserholung, die auch zu einer Wiederbesiedlung ehemals verwaister Gebiete im Binnenland führte, gilt der Kormoran derzeit nicht als akut bedroht und steht daher nicht auf der Roten Liste gefährdeter Brutvögel Deutschlands. Der Kormoran genießt gemäß Bundesnaturschutzgesetz denselben Schutzstatus wie alle europäischen Vogelarten. Über die Statuierung gesetzlicher Schutzvorschriften hinaus werden nach Kenntnis der Bundesregierung keine speziellen, aktiven Schutzmaßnahmen für diese Art von den Ländern ergriffen.

8. Welche fischereiwirtschaftlichen Schäden in welcher Höhe verursacht der Kormoran?

Die Feststellung derartiger Schäden ist Sache der Bundesländer. Einheitliche Erhebungs- oder Schätzmethoden existieren nicht. Eine exakte Ermittlung oder plausible Schätzung des durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schadens ist mit vertretbaren personellem und finanziellem Aufwand deshalb derzeit kaum zu erreichen. Im Bereich von Teichwirtschaften kommen die Länder zu klareren Aussagen. Für den Bereich der offenen Gewässer (Flüsse, Seen, Küstenmeer) können die der Berufs- und der Sportfischerei entstehenden Schäden nicht zuverlässig geschätzt werden. Bundesweit fehlen entsprechende spezifische Untersuchungen.

9. Wie viel Fisch frisst der Kormoran durchschnittlich pro Tag und welche Fischarten werden hierbei von ihm bevorzugt?

Je nach Untersuchungsmethodik liegen die aktuellen Angaben bei Werten zwischen 240 und maximal 1000 Gramm pro Tag. Die bevorzugte Nahrung lässt sich nur bedingt mittels einzelner Fischarten charakterisieren. In der Nahrung des Kormorans wurden nahezu alle in Mitteleuropa vorkommenden Fischarten in unterschiedlichen Anteilen nachgewiesen; daneben verzehren an den Meeresküsten brütende Tiere in geringen Mengen auch Strandkrabben, Meeresringelwürmer und andere Wirbellose. Vorrangig richtet sich die Zusammensetzung der Nahrung des Kormorans nach deren Erreichbarkeit, welche wiederum von verschiedenen Faktoren abhängt (Vorkommen der Arten, Charakter des Gewässers, Jahreszeit, Verhalten der Fische wie Schwarmbildung oder horizontale bzw. vertikale Wanderungsbewegungen im Gewässer etc.). Insoweit sind Teichwirtschaften wegen des für den Kormoran leicht zu erreichenden Nahrungsangebots häufig besonders betroffen.

10. Welche Rolle spielt der Fraßdruck des Kormorans auf den europäischen Aal für den besorgniserregenden Rückgang dieser Fischart?

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, abgedruckt auf BT-Drucksache 15/2929, zur Zukunft von Aalzucht und Aalfischerei in Deutschland und dort insbesondere die Antwort zur Frage 14 wird Bezug genommen.

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Kormoran in einigen Regionen Deutschlands bereits heute die natürliche Fischfauna nachhaltig schädigt?

Regional kann es durchaus zu vom Menschen unerwünschten Einwirkungen von Kormoranen auf die Fischfauna von Gewässern kommen. In Einzelfällen sind erhebliche Schäden berichtet worden. Inwieweit es hierbei zu einer dauerhaften Schädigung von Fischbeständen kommt, bedarf langfristiger und nachvollziehbarer Untersuchungen im Einzelfall. Ferner ist zu berücksichtigen, dass in der überwiegenden Mehrzahl unserer Gewässer keine „natürliche" Fischfauna mehr anzutreffen ist; diese wurde bzw. wird u. a. durch Veränderungen in Gewässer- und Wasserqualität, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, durch Besatzmaßnahmen und weitere Faktoren beeinflusst. Kormorane treffen daher regelmäßig auf Fischbestände, die durch eine Vielzahl von Faktoren bereits belastet sind. Insbesondere eine anthropogen verursachte Umgestaltung von Gewässern macht Fische für Kormorane unnatürlich leicht erreichbar.

12. Wie können die Verpflichtungen zum Erhalt der Populationen gefährdeter Fischarten gemäß Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie erfüllt werden, wenn der Fraßdruck der Kormorane auf die gefährdeten Arten in natürlichen Gewässern nicht verringert wird?

Ziel der FFH-Richtlinie ist es u. a. alle Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V in eine günstige Erhaltungssituation zu bringen bzw. diesen Status beizubehalten. Ähnliche Zielvorgaben gelten nach der EG-Vogelschutzrichtlinie für alle europäischen Vogelarten. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Richtlinien stehen die in den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder sowie die in den Fischereigesetzen der Länder vorgesehenen Instrumente zur Verfügung, darüber hinaus können die Länder weitere geeignete Schutzinstrumente einsetzen, um die Lebensbedingungen für gefährdete Arten zu verbessern. Zur Verbesserung der Erhaltungssituation von Fischen erscheinen Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes vordringlich, um diesen angemessenen Schutz vor Prädation zu bieten.

13. Welchen Stellenwert hat der Erhalt eines hohen Kormoranbestandes nach Einschätzung der Bundesregierung gegenüber dem Schutz von anderen bedrohten Vogel- oder Fischarten?

Es ist das Ziel der Bundesregierung, grundsätzlich für alle wild lebenden einheimischen Arten einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern oder wiederherzustellen. Dies kann vor allem dadurch erreicht werden, dass ausreichende Lebensräume für einen langfristig überlebensfähigen Bestand einer Art innerhalb ihres jeweiligen natürlichen Verbreitungsgebietes geschaffen bzw. erhalten werden. Aus dem o. a. Ziel können sich in konkreten Fällen Zielkonflikte ergeben. Das Naturschutzrecht ermöglicht, von den Schutzvorschriften Ausnahmen zuzulassen, sofern dies zum Schutz von gefährdeten Arten notwendig ist.

14. In welchen Bundesländern werden Ersatz- und Ausgleichszahlungen aufgrund von Kormoranschäden an welche Empfänger (Fischereibetriebe, Angelvereine, etc.) bezahlt?

In Nordrhein-Westfalen wurden bislang für von Kormoranen verursachte Schäden in Einzelfällen Ersatz- und Ausgleichszahlungen an fischereiwirtschaftliche Betriebe geleistet. In Sachsen werden für Kormoranschäden Zahlungen nach der Härtefallausgleichsverordnung geleistet. Deren Gesamthöhe orientiert sich jährlich an der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Adressat sind Binnenfischereibetriebe, die im Haupterwerb Fischereiproduktion betreiben und die eine wirtschaftliche Härte durch Kormorane nachweisen. Die übrigen Bundesländer haben keine Ersatz- und Ausgleichszahlungen aufgrund von Kormoranschäden bezahlt.

15. Welche Bundesländer haben Verordnungen zur Regulierung der Kormoranbestände erlassen und in welchen Bundesländern sind solche Verordnungen in Vorbereitung?

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen haben auf der Basis von § 43 Abs. 8 BNatSchG, der seinerseits auf Art. 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie verweist, durch Verordnungen Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Kormoran zugelassen. In Mecklenburg-Vorpommern sind in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geflügelpest in Wildvogelbeständen vom Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsverordnung weitere Gebiete ausgenommen worden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 31. März 2006.  Die anderen Länder lassen den Abschuss von Kormoranen durch Einzelfallgenehmigung zu; Rheinland-Pfalz bereitet entsprechende Allgemeinverfügungen vor. In den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird gegenwärtig an entsprechenden Verordnungen gearbeitet. In Hessen ist das Verfahren, Ausnahmen nach § 43 BNatSchG und Befreiungen nach § 62 Abs. 1 BNatSchG zu gewähren, durch einen Erlass an die unteren Fischerei- und Naturschutzbehörden geregelt. Die Erfahrungen mit der Umsetzung des Erlasses werden gegenwärtig bewertet und mit den Möglichkeiten einer Verordnung verglichen werden, mit dem Ziel die wirkungsvollsten Maßnahmen durch entsprechende Gestaltung der rechtlichen Regelungen treffen zu können.

16. Welche natürlichen Feinde hat der Kormoran derzeit in Deutschland und in welcher Weise beeinflussen diese die Bestandsentwicklung?

Als Prädatoren des Kormorans treten insbesondere Seeadler (Haliaeetus albicilla) auf, Aaskrähen (Corvus corone) und Silbermöwen (Larus argentatus) als Ei- und Kükenräuber. In den Niederlanden wurden am Boden brütende und rastende Kormorane Opfer von Füchsen (Vulpes vulpes). Über die Einflüsse dieser oder weiterer Prädatoren auf die aktuelle Bestandsentwicklung des Kormorans liegen keine populationsbiologischen Untersuchungen vor. Auf den Einfluss des Seeadlers auf die Verbreitung des Kormorans in Schleswig-Holstein deutet die aktuelle Verlagerung des Kormoranbestandes hin. Der Kormoranbestand verlagert sich hier in Übereinstimmung mit dem Anwachsen des Seeadlerbestandes zunehmend in westliche Richtung an die Nordseeküste. Konkrete Beobachtungen aufgegebener Kormorankolonien nach Seeadleransiedlungen sowie in den Kolonien an der Ostseeküste und im Binnenland regelmäßig auftretende und Kormorane schlagende Seeadler stützen diese Deutung.

17. Welche natürlichen Feinde des Kormorans sollten nach Einschätzung der Bundesregierung im Bestand gefördert werden?

Es ist das Ziel der Bundesregierung, grundsätzlich für alle wild lebenden einheimischen Arten einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern oder wiederherzustellen. Dieses Ziel bezieht sich auch auf Prädatoren.

18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Bestandsregulierung im Interesse von Teichwirtschaften und der Entwicklung bedrohter Fischarten erforderlich sind und wenn ja, welche Maßnahmen haben sich unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes nach Einschätzung der Bundesregierung als effektiv erwiesen?

Maßnahmen zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden ggfs. auch zur Abwehr von Schäden an anderen Tierarten können lokal erforderlich sein. Dafür enthält das Naturschutzrecht die angemessenen Instrumente. Im Zusammenhang mit der Abwehr erheblicher fischerei-wirtschaftlicher Schäden hat das Bundesumweltministerium als Hilfestellung für die Länder 1996 Musterverordnungen erarbeitet und mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Die meisten Bundesländer haben bereits entsprechende Verordnungen erlassen. Welche Methoden zur Schadensabwehr in Frage kommen, richtet sich nach den ganz unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen Deutschlands, der jeweiligen fischereilichen Situation und dem Vorkommen von Kormoranen. Die dahingehenden Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Die Länder haben je nach Situation unterschiedliche Lösungen zur Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran getroffen. Voraussetzung ist jedoch immer die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen von BNatSchG und EG-Vogelschutzrichtlinie. Bestandsregulierungen des Kormorans im Sinne einer Bestandsreduzierung werden von der Bundesregierung in Übereinstimmungen mit den Empfehlungen von REDCAFE (Carss 2003) weder als erforderlich noch als wirtschaftlich oder ethisch vertretbar angesehen.

19. Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Aufwendungen von Bund und Ländern für Vergrämung, Abschuss und Entsorgung von Kormoranen?

Die Länder nehmen die Vergrämung, den Abschuss und die Entsorgung von Kormoranen nicht selbst wahr. Der Aufwand für die Durchführung von genehmigten Vergrämungsabschüssen ist durch die Antragsteller selbst zu bewältigen. Insofern entstehen den meisten Ländern in diesem Zusammenhang keine Kosten. Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg- Vorpommern hat in der Vergangenheit derartige Maßnahmen aus der Fischereiabgabe unterstützt. In Sachsen-Anhalt wurde in zwei Fällen für die Beschaffung von Vergrämungstechnik Landesmittel aus der Fischereiabgabe gezahlt: Im Jahr 1997 12.750 DM für den Erwerb von Laser-Gewehren und im Jahr 2001 9.500 DM für den Einsatz des Kormoranvergrämungsgerätes „K 1". Beide Methoden bewährten sich aber nicht dauerhaft in der Praxis. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung etwaiger Ausnahmegenehmigungen insbesondere bei den zuständigen Länderverwaltungen die verwaltungsüblichen Kosten. Diese können aber nicht im Einzelnen beziffert werden.

20. Hatten die bislang getätigten Abschüsse einen Einfluss auf den Kormoranbestand, z. B. des Folgejahres oder der Überwinterer?

Im Allgemeinen dienen die Abschüsse der Vergrämung. Eine Bestandsreduzierung ist mit ihnen weder angestrebt noch möglich und auch nicht zu beobachten. Die Vergrämungsabschüsse können allenfalls zu lokalen und momentanen Verlustminderungen beitragen, was auch ein wichtiger Faktor ist.

21. Liegt eine Kosten-Nutzen-Bilanz der bisher getätigten Vergrämungsmaßnahmen vor?

Kein Bundesland führt eine Kosten-Nutzen-Berechnung durch. Sie wäre mit einem sehr hohen Aufwand verbunden; auch sind die Bezuggrößen nicht ermittelbar.

22. Welche Möglichkeiten gibt es für eine natürliche, nachhaltige Abwehr oder Minderung von Kormoranschäden für die Fischerei?

Die Maßnahmen lassen sich grob klassifizieren als akustische und optische Abwehrmaßnahmen, Maßnahmen der Lebensraumgestaltung bzw. -verbesserung an den Gewässern, Änderung der fischereilichen Bewirtschaftungspraxis, technische Maßnahmen an Gewässern sowie Entnahmen/Abschüsse von Kormoranen. Selbst die Einordnung einzelner der hier genannten Maßnahmen (komplexe) als „naturverträglich" kann (mit Ausnahme der letztgenannten Maßnahme) nicht ohne Weiteres vorgenommen werden. Die vielfach angewendeten und in Teilen erfolgreichen Teichüberspannungen beispielsweise können dann problematisch werden, wenn die Teiche von anderen Arten genutzt werden, die hierdurch Schaden nehmen können (z.B. durchziehende Fischadler). Eine Beurteilung muss daher immer anhand der örtlichen Verhältnisse vorgenommen werden. Ein pauschales Urteil zur Wirksamkeit einzelner Faktoren in Bezug auf den Kormoran lässt sich ebenfalls nicht abgeben, da diese erfahrungsgemäß von zahlreichen Faktoren abhängt. Summarisch ist festzuhalten, dass es auch nicht-letale Abwehrmöglichkeiten gibt, deren Effektivität umso höher ist, je eher eine Gewöhnung von Kormoranen verhindert werden kann (z. B. durch intensive, aber unregelmäßige Anwendung und/oder Kombination verschiedener Methoden).

23. Welche technischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kormoranschäden in Fischzuchtanlagen zu vermeiden?

Es sind eine Reihe von Möglichkeiten untersucht worden, um Kormoranschäden in Fischzuchtanlagen zu verhindern bzw. zu reduzieren. Aktive Abwehrtechniken wie akustische Scheuchmaßnahmen mit Knallkörpern oder Schreckschussanlagen haben unterschiedliche, aber auf Dauer unbefriedigende Ergebnisse gezeitigt. Neben Maßnahmen, die einer angepassten fischereilichen Bewirtschaftung von Fischzuchtanlagen dienen (z.B. Wahl von Besatzzeitpunkt, -frequenz, -dichte, -größe; räumlich gesteuerte Hälterung besonders empfindlicher Fische, z. B. nahe an Orten höherer menschlicher Aktivität), werden als technische Maßnahmen das Überspannen von Teichanlagen mittels engmaschiger (Maschenweite i.d.R. < 20cm) Netze oder mittels (in mehr oder weniger großer Entfernung zueinander) paralleler oder maschenartig angeordneter Drähte, das teilweise Überspannen von Teichen (Schaffen von Refugialräumen für Fische) oder das Einbringen vertikaler submerser Netzsysteme angewendet. Engmaschige Überspannungen bzw. der Einsatz von Netzen sind nur bei Forellenteichwirtschaften möglich. Bei größeren Teichanlagen wie manchen Karpfenteichwirtschaften sind hohe Investitionen notwendig, die die Wirtschaftlichkeit des Betriebes beeinträchtigen können. Ein neues System, die „Teich-in-Teich" Methode, befindet sich in der Erprobung.

24. Welche Rolle spielen die fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormoranfraß an bestehenden Aquakulturbetrieben für die Erreichung der fischereipolitischen Zielsetzung des BMELV zur Entwicklung der Aquakultur in Deutschland?

Die Zuständigkeit für die Aquakultur und Binnenfischerei liegt bei den Ländern. Die teich-wirtschaftliche Produktion Baden-Württembergs, Bayerns, Brandenburgs, Niedersachsens, Sachsens und Thüringens wird durch die Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden erheblich erschwert. Nach Angaben der Länder stellen die Fischverluste durch Kormoranprädation aufgrund der relativ geringen Gewinnspannen ein zusätzliches Erschwernis bzw. unkalkulierbares Risiko dar, das im Einzelfall auch einen die Existenz gefährdenden Umfang annehmen kann. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung über die Entwicklungschancen und Bedeutung von Aquakulturen in Deutschland (Ausschussdrucksache 15(10)107) verwiesen.

25. Worauf gründen sich Schadensbewertungen durch Kormoranfraß und welche Daten zu Fischbeständen, Fischereierträgen und sonstigen Einflüssen auf Fischbestände liegen der Bundesregierung vor? Wo gibt es Defizite?

Der Bundesregierung ermittelt keine Daten zu Fischbeständen, Fischereierträgen und sonstigen Einflüssen des Kormorans auf Fischbestände. Dies ist Aufgabe der Länder. Die Bundesländer verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Bewertung der durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden. Eine landesweite, systematische Erhebung über die in Baden-Württemberg durch Kormorane verursachten Schäden existiert nicht. Der Aufwand wäre nach Auffassung des Landes unverhältnismäßig hoch. Konkrete Angaben über Schäden bei der Berufsfischerei liegen lediglich für den Bodensee-Untersee vor. Hier führen nach Erhebungen und Bewertungen der Fischereiaufsicht die durch Kormorane aus den Netzen der Berufsfischer gefressenen oder verletzten Fische sowie die hierdurch bedingten Netzschäden in den Wintermonaten zu finanziellen Verlusten von über 2.000 € pro Fischer und Jahr. Angaben zum Einfluss des Kormorans auf Fischbestände finden sich in den jährlichen Berichten der Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg zur Durchführung der Kormoranverordnung. In Bayern wurde Anfang der 90er Jahre eine mehrjährige, sehr aufwändige Untersuchung zu Kormoranschäden und ein Abschlussbericht 1994 erstellt. Darin wurde auch der Schaden beschrieben. Die Schadensbewertungen durch Kormoranfraß gründen sich in Bayern im Übrigen auf Angaben sowie Untersuchungen der Fischereibehörden und -verbände. In Brandenburg gründen sich Schadensbewertungen auf eine 2005 im Land erstellte Studie „Untersuchungen zur Entwicklung der Fischerei im Land Brandenburg unter Beachtung der Kormoranbestände und Entwicklung eines Monitorings". Darin wurde festgestellt, dass nicht nur eine unzureichende Datenlage zum Nachweis erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden, sondern auch aus ornithologischer Sicht ein völlig unzureichender Erkenntnisstand besteht. In Mecklenburg-Vorpommern gründen sich die Schadensbewertungen von Fischfraß durch Kormorane auf Angaben der Fischereibetriebe und -verbände. Konkrete Untersuchungen der Landesfischereibehörde befinden sich noch in Bearbeitung. Für die Binnengewässer von Mecklenburg-Vorpommern liegt eine Ermittlung der fischereilichen Ertragsfähigkeit vor, die 2000 durch das Landwirtschaftsministerium abgeschlossen wurde. Die Schadensbewertungen in Niedersachsen durch Kormorane basieren auf folgenden Grundlagen: In der Teichwirtschaft (geschlossene Wasserflächen, gut dokumentierte Bewirtschaftung) liegen i. d. R. belastbare Daten durch Ausweisung von Mindererträgen und direkte Beobachtungen (Kormoranbeflug) vor. In der Fluss- und Seenfischerei (große Wasserflächen und/oder offene Systeme) wurden Schadensbetrachtungen für betroffene Gewässer i. d. R. auf Grundlage der theoretisch entnommenen Fischmenge, auf der Basis von Kormoranzählungen sowie dem täglichen Nahrungsbedarf angestellt. In den von der Angelfischerei bewirtschafteten Gewässern, die vielfach von besonderem Interesse für den Fischartenschutz sind (z. B. Salmonidengewässer) werden vom Land zur Schadensbewertung zunächst die langjährig geführten Fangstatistiken der Fischereivereine herangezogen. Nach dessen Auffassung zeigt sich am Beispiel der Emmer (Zulauf der Weser stromauf von Hameln), dass Bestandsrückgang und absinkende Fangerträge bei der Äsche auffällig mit dem anhaltenden Beflug von Kormoranen korrelieren. Infolge der starken Kormoranprädation in den Wintern 1995/96 und 1996/97 sowie anhaltender, z. T. ganzjähriger Kormoranprädation in den Folgejahren sanken nach Angabe des Landes die Fangerträge an Äschen auf durchschnittlich 4 kg (0,20 kg/ha) ab, während sie davor durchschnittlich bei etwa 99 kg (5,05 kg/ha) lagen. Ähnliche Beobachtungen lägen z. B. auch für Äschenbestände aus der Lüneburger Heide sowie dem Vorharz vor. Die Niedersächsische Kormoranverordnung (in Kraft seit 01.11.2003) wird am 31.10.2007 außer Kraft treten. Es wird zu entscheiden sein, ob die Verordnung verlängert oder modifziert werden soll. Dies soll auf der Grundlage der Ergebnisse einer Effizienzkontrolle geschehen. Dabei sollen sowohl die Auswirkungen der Kormoranabschüsse auf die Kormoranbrut- und Rastbestände, auf die fischereiwirtschaftlichen Erträge sowie auf die Bestände von fischereiwirtschaftlich nutzbaren Beutefischen, soweit Vergleichdaten vorhanden sind, festgestellt werden. Das Niedersächsische MU wird gemeinsam mit dem Niedersächsischen ML und den nachgeordneten Fachbehörden diese Effizienzkontrolle vornehmen. Die Evaluation beginnt im Sommer 2006. In Nordrhein-Westfalen gründen sich die bisherigen Schadensbewertungen durch Kormorane auf langjährige Untersuchungen gefährdeter Fischbestände und auf geprüfte Angaben von Teichwirten und Berufsfischern. Zur Objektivierung der Schadensbewertungen betreibt Sachsen seit Jahren ein umfassendes Kormoranmonitoring, das aus Mitteln der Fischerei-Abgabe finanziert wird. Die hiermit jährlich gemeinsam von Naturschutz und Fischerei beauftragte Gutachterin hat ein landes-weites Monitoringnetz aufgebaut, in dem Ornithologen gemeinsam mit Fischereiunternehmen die Kormoranbestände ermitteln. Das Bewertungsverfahren ist eingespielt und von beiden Seiten anerkannt. In Sachsen-Anhalt erfolgten bislang keine Schadensbewertungen über von Kormoranen verursachte Schäden. Für die Erhaltung von Äschen- und Barbenbeständen wurde jedoch eine Studie erarbeitet: Ebel, Guntram (2005): Analyse zur Erhaltung der Charakterarten von Äsche und Barbe in der Helme. Manuskript. In Schleswig-Holstein sind fischereiwirtschaftliche Schäden nicht im Einzelnen belegt. Nach Ansicht des Landes lässt sich die Größenordnung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane anhand von Modellrechnungen ermitteln. Dabei wurden verschiedene realistische, aus wissenschaftlichen Untersuchungen übernommene Annahmen zu Nahrungsmenge und -zusammensetzung zugrunde gelegt. Die sich aus sechs Modellrechnungen ergebenden kormoranbedingten Umsatzverluste der Fischerei liegen in Abhängigkeit von den verwendeten Eingangsgrößen zwischen 16 und 68 Prozent. Dazwischen wurden Fraßschäden in Höhe von 25 Prozent, 29 Prozent, 39 Prozent und 43 Prozent berechnet. In Rheinland-Pfalz sind Grundaussagen zu geschützten Fischarten wie Barbe, Äsche, Neunauge, Lachs und andere vorhanden. Die Rückgänge der Bestände der einzelnen Arten wurden nach Angaben des Landes je nach Jahrgang zwischen 10 und 30% je Art beziffert. Seit  Genehmigung von begrenzten Abschüssen im letzten Jahr hat sich - so das Land - der Jungfischbestand einzelner der oben genannten Arten wieder verbessert. Der Zustand der Altbestände blieb schlecht. Die bisherigen Meldungen von Kormoranschäden in Thüringen beruhen auf Bestandsbewertungen betroffener Fischzüchter und Teichwirte sowie auf großflächigen Untersuchungen der Fischbestände in offenen Gewässern.

26. Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Implementierung eines abgestimmten europaweiten Kormoran-Managements?

Ein Kormoran-Management mit dem Ziel einer Bestandsreduzierung wird von der Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen von REDCAFE (Carss 2003) weder als erforderlich noch als wirtschaftlich oder ethisch vertretbar angesehen. Die Bundesregierung sieht im Übrigen derzeit keine Erfolg versprechende Möglichkeit, Forderungen nach einem gesamteuropäischen Kormoranmanagement auf europäischer Ebene durchzusetzen. Eine deutsche Initiative unter der Bonner Konvention, einen Aktionsplan mit dem Ziel einer Reduzierung des europäischen Kormoranbestandes zu vereinbaren, ist 1997 gescheitert. 2003 hat Frankreich die Forderung an die Europäische Kommission gerichtet, einen Aktionsplan für Kormorane zu erarbeiten. Die Staaten mit den größten Brutpopulationen, die Niederlande und Dänemark, weigern sich, bei einer Bestandsreduzierung mitzuwirken. Die Europäische Kommission hat daraufhin die Erarbeitung eines solchen Plans abgelehnt 

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