Fischerprüfung

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INFOs zur Fischerprüfung


Auf diesen Seiten erhalten Sie Information zu den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung des SAV Hannover.

Der nächste Vorbereitungslehrgang für die Angelprüfung beginnt:

am 23. Oktober 2011  
und
am 8. Januar 2012
 

Anmeldungen nach den Sommerferien in der Geschäftsstelle.

Die Lehrgangsgebühr beträgt für Erwachsene 100,00 € und für Jugendliche 50,00 €. Eine vorherige Anmeldung ist gegen Vorauszahlung der Lehrgangsgebühren notwendig und kann in der Geschäftsstelle des SAV Hannover vorgenommen werden. Für weitere Info's können Sie gerne per Email Kontakt mit uns aufnehmen.

Die acht Lehrgangsabende finden jeweils Sonntags in unserer Vereinsgaststätte
 statt und beginnen um ca. 18.00 Uhr und enden um ca. 21.00 Uhr.
Am neunten Lehrgangstag ist dann die Prüfung.

Anmelden können sich alle Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, oder im Jahr der Prüfung 14 Jahre Alt werden. Für die Anmeldung können Sie sich bereits hier das Anmeldeformular herunterladen. 
Formular mit Acrobat Reader öffnen,ausfüllen und ausdrucken.

Download Anmeldeformular Fischerprüfung

 

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    FISCHERPRÜFUNG

Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel. Sie ist auch Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins. Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet. Im Landesverband werden jährlich rd. 7.000 Fischerprüfungen durchgeführt.

1. Sachgebiete der Fischerprüfung

Theoretischer Teil

- Allgemeine Fischkunde

- Spezielle Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen 

- Gewässerkunde

- Gerätekunde ( Theorie)

- Natur- Tier- und Umweltschutz

- Gesetzeskunde

Praktischer Teil

- Gerätekunde ( Praxis)

- Praktische Handhabung ( Werfen)

2. Vorbereitungslehrgang

In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet.

In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungs­stunden Praxis umfasst.

3. Prüfung

Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn

im theoretischen Teil der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein;

im praktischen Teil der Prüfungsteilnehmer die Bedingungen für das Werfen auf die Arenbergscheibe - mindestens 30 von 100 möglichen Punkten - und die Weitwurfbe­dingungen - mindestens 25 m - erfüllt.

 

    FISCHERPRÜFUNG - Inhalte theoretischer Teil ­ 

  

1. Allgemeine Fischkunde 

Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.  

2. Spezielle Fischkunde 

Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebens­weisen.

3. Gewässerkunde

Das Wasser als Lebenselement der Fische:

Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ­- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.

Fischhege und Gewässerpflege:

Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben

und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laich- ­und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung. 

4. Gerätekunde (Theorie)

Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte. 

5. Natur-, Tier- und Umweltschutz

Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der "Kreatur Fisch", d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen.

Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes unl1 der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen. 

6. Gesetzeskunde

Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechti­gungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

FISCHERPRÜFUNG - Inhalte praktischer Teil ­

1. Gewichtzielwürfe auf Arenbergscheibe

Rute: Einhandrute 1,37 bis 2,5 m lang, mindestens 3 Schnurführungsringe und ein Spitzenring

Rolle: Stationärrolle, handelsüblich

Schnur: beliebig, gleicher Durchmesser auf der ganzen Länge 

Gewicht: 7,5-g-Kunststoffgewicht, Farbe beliebig, Tropfenform, Gesamtlänge einschließlich Öse höchstens 6,5 cm, maximaler Durchmesser 2 cm

Wurfbahn: Arenbergtuchscheibe mit 5 Ringen im Außendurchmesser von 0,75 m, 1,35 m, 1,95 m, 2,55 m, 3,15 m; der Zielkern besteht aus einer Scheibe von 0,75 m Durchmesser und maximal 5 mm Dicke; Farbe der Tuchscheibe: grün, der Ringe: weiß, des Zielkerns: mattschwarz; Ringstärke: 2 cm

Startplätze:     Startplatz 1: Pendelwurf unter der Hand  
                           Startplatz 2: Seitenwurf rechts 
   
                        Startplatz 3: Überkopfwurf
   
                        Startplatz 4: Seitenwurf links
   
                        Startplatz 5: beliebig

Würfe: von jedem Startplatz aus 2 Würfe

Zeit: 5 Minuten

Wertung: von der Mitte aus 10 - 8 - 6 - 4 - 2 Punkte 

Höchstpunktzahl: 100, Mindestpunktzahl: 30

  

2. Gewichtweitwurf

Rute: wie oben

Rolle:  wie oben

Schnur: wie oben

Gewicht: wie oben 

Wurfbahn: 100 m lang, 50 m breit; siehe Abbildung

Wurfart: beliebig, kein Schleuder- oder Katapultwurf

Zeit: je Wurf 2 Minuten bis zum Abwurf

Wertung: der weiteste gültige Wurf, mindestens 25 m; 3 Versuche

 

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