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Sie Information zu den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung
des SAV Hannover.
Die nächsten Vorbereitungslehrgänge für die Angelprüfung beginnen:
Die Lehrgangsgebühr beträgt für Erwachsene 100,00 € und für Jugendliche 50,00 €. Eine vorherige Anmeldung ist gegen Vorauszahlung der Lehrgangsgebühren notwendig und kann in der Geschäftsstelle des SAV Hannover vorgenommen werden. Für weitere Info's können Sie gerne per Email Kontakt mit uns aufnehmen.
Die acht Lehrgangsabende finden jeweils Sonntags in unserer Vereinsgaststätte
statt und beginnen um ca. 18.00 Uhr und enden um ca. 21.00 Uhr.
Am neunten Lehrgangstag ist dann die Prüfung.Anmelden können sich alle Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, oder im Jahr der Prüfung 14 Jahre Alt werden. Für die Anmeldung können Sie sich bereits hier das Anmeldeformular herunterladen.
Formular mit Acrobat Reader öffnen,ausfüllen und ausdrucken.
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Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel. Sie ist auch Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins. Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet. Im Landesverband werden jährlich rd. 7.000 Fischerprüfungen durchgeführt.
1. Sachgebiete der Fischerprüfung
Theoretischer Teil
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen
- Gewässerkunde
- Gerätekunde ( Theorie)
- Natur- Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde
Praktischer Teil
- Gerätekunde ( Praxis)
- Praktische Handhabung ( Werfen)
2. Vorbereitungslehrgang
In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet.
In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfasst.
3. Prüfung
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn
im theoretischen Teil der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein;
im praktischen Teil der Prüfungsteilnehmer die Bedingungen für das Werfen auf die Arenbergscheibe - mindestens 30 von 100 möglichen Punkten - und die Weitwurfbedingungen - mindestens 25 m - erfüllt.
FISCHERPRÜFUNG - Inhalte theoretischer Teil
1. Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
2. Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.
3. Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben
und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung.
4. Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der "Kreatur Fisch", d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes unl1 der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen.
6. Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.
FISCHERPRÜFUNG - Inhalte praktischer Teil
1. Gewichtzielwürfe auf Arenbergscheibe
Rute: Einhandrute 1,37 bis 2,5 m lang, mindestens 3 Schnurführungsringe und ein Spitzenring
Rolle: Stationärrolle, handelsüblich
Schnur: beliebig, gleicher Durchmesser auf der ganzen Länge
Gewicht: 7,5-g-Kunststoffgewicht, Farbe beliebig, Tropfenform, Gesamtlänge einschließlich Öse höchstens 6,5 cm, maximaler Durchmesser 2 cm
Wurfbahn: Arenbergtuchscheibe mit 5 Ringen im Außendurchmesser von 0,75 m, 1,35 m, 1,95 m, 2,55 m, 3,15 m; der Zielkern besteht aus einer Scheibe von 0,75 m Durchmesser und maximal 5 mm Dicke; Farbe der Tuchscheibe: grün, der Ringe: weiß, des Zielkerns: mattschwarz; Ringstärke: 2 cm
Startplätze: Startplatz 1: Pendelwurf unter der Hand
Startplatz 2: Seitenwurf rechts
Startplatz 3: Überkopfwurf
Startplatz 4: Seitenwurf links
Startplatz 5: beliebigWürfe: von jedem Startplatz aus 2 Würfe
Zeit: 5 Minuten
Wertung: von der Mitte aus 10 - 8 - 6 - 4 - 2 Punkte
Höchstpunktzahl: 100, Mindestpunktzahl: 30
2. Gewichtweitwurf
Rute: wie oben
Rolle: wie oben
Schnur: wie oben
Gewicht: wie oben
Wurfbahn: 100 m lang, 50 m breit; siehe Abbildung
Wurfart: beliebig, kein Schleuder- oder Katapultwurf
Zeit: je Wurf 2 Minuten bis zum Abwurf
Wertung: der weiteste gültige Wurf, mindestens 25 m; 3 Versuche
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