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Verzehrempfehlung für Fische aus Flüssen in Niedersachsen | |
Beitragszahlungen ab 2011 | |
Vereinsmitteilungen per E-Mail | |
Neue Beiträge ab 2008 | |
Gewässerordnung |
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Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde
Leider hat es sich in den vergangenen Jahren immer mehr eingebürgert, dass die Beiträge erst im April, Mai oder sogar im Juni bezahlt werden.Aus diesem Grund hat sich das Präsidium dazu entschlossen bei Beitragszahlungen ab 1.4. des Jahres einen Säumniszuschlag in Höhe von 10,00 Euro pro Verzugsmonat zu erheben. Dies gilt für alle Zahlungen die verspätet eingehen. Hinzu kommen ggf noch die Mahngebühren wenn erst auf Grund der Mahnung gezahlt wird.
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Vereinsmitteilungen per E-Mail
In unserer Vereinszeitung 2008 haben wir allen Mitgliedern angeboten Mitteilungen aus unserem Verein in Zukunft als E-Mail zu erhalten. Wenn Sie als Mitglied unseres Vereins daran Interesse haben sollten sie sich hier für den Newsletter anmelden. Der Versand erfolgt sporadisch immer dann wenn wichtige Informationen vorliegen.
Bitte geben Sie uns per E-Mail folgende Angaben:
| Name*: |
| Vorname*: |
| Straße*: |
| PLZ*: |
| Ort*: |
| Telefon: |
| Mobiltelefon: |
| E-Mail Adresse*: |
| Mitgliedsnummer: |
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Stand 2010
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Wie auf unserer Hauptversammlung am 11.3.2007 bekannt gegeben werden wir nach langer Zeit ab 2008 leider die Beiträge erhöhen.
| Beitrag Vollmitglied
Beitrag passive Mitglieder Beitrag jugendliche Mitglieder Beitrag Familienangehörige von Vollmitgliedern Aufnahmegebühren (nur Erwachsene) Platzmiete Uffeln Arbeitsdienst Fangmeldung nicht abgegeben Kanalkarte (Abstiegskanal ohne zusätzliche Gebühr) Allerkarte (Strecke des FV Hannover) Mahngebühr Gastkarten pro Woche (Kanal o. Leine und Teiche) je Gastkarten pro Tag (Leine und Teiche) Vereinsschlüssel Gewässerkarte Vereinsnadel Vereinsaufnäher Vereinsaufkleber |
90,00 €
35,00 € 40,00 € 45,00 € 100,00 € 120,00 € 70,00 € 12,00 € 3,00 € 30,00 € 18,00 € 20,00 € 10,00 € 8,00 € 8,00 € 5,00 € 5,00 € 1,00 € |
Ab 2009 bieten wir für unsere Mitglieder als Neuerung auch eine quartalsweise Zahlung des Jahresbeitrages an.
Voraussetzung ist hierbei eine Einzugsermächtigung für die Beitragszahlung. Füllen Sie jetzt die Einzugsermächtigung aus, senden uns diese zu und ab dem Folgejahr werden wir Ihren Beitrag dann qartalsweise abbuchen.
Die Beiträge bei einer quartalsweisen
Abbuchung betragen:
| Beitragsart | Beitrag im Quartal | Beitrag Gesamt |
| Vollmitglied | 24,00 | 96,00 |
| Familienmitglied | 12,00 | 48,00 |
| Jugendlicher | 11,00 | 44,00 |
| passives Mitglied | 9,00 | 36,00 |
| Kanalkarte | 1,00 | 4,00 |
| Allerkarte | 8,00 | 32,00 |
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Lastschrifttermine |
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| 1. Quartal | Anfang Dezember des Vorjahrs |
| 2. Quartal | Anfang März |
| 3. Quartal | Anfang Juni |
| 4. Quartal | Anfang September |
Wir möchten daher heute noch einmal alle Mitglieder bitten sich bei der Überweisung auf die neuen Beiträge zu achten. Falls Sie Ihren Beitrag abbuchen lassen möchten und sich dadurch den Gang zur Bank sparen wollen, können Sie sich hier den Vordruck für die Abbuchung ausdrucken. Sie erhalten dann noch im Dezember Ihre Papiere für das kommende Jahr.
Als Hinweis hier noch einmal ein Überweisungsträger wie Sie Ihn für Ihre Beitragszahlung ausfüllen sollten wenn Sie uns keinen Abbuchungsauftrag erteilen möchten.