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Haben Sie Interesse an unserem Verein gefunden? 
Möchten Sie Mitglied werden?

Dann sollten Sie die Gelegenheit nutzen. 

Befristet bietet der Sportangler-Verein Hannover einen 
Nachlass von 50 % bei den Aufnahmegebühren.

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Auszug aus der Satzung des Sportangler-Verein Hannover
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet und die Sportfischerprüfung abgelegt hat, sowie dem Vereinszweck zu dienen bereit ist.Wer keine Sportfischerprüfung abgelegt hat, ansonsten jedoch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt und auf die Ausübung des Angelsports in den Vereinsgewässern verzichtet, kann passives Mitglied werden. Nach dem Bestehen der Sportfischerprüfung kann die passive Mitgliedschaft in eine aktive umgewandelt werden.

Mitglied können ferner Jugendliche werden, wenn sie das 10. Lebensjahr vollendet haben und ihr gesetzlicher Vertreter dem Eintritt in den Verein schriftlich zustimmt. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es der Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung. Will ein ordentliches Mitglied passives Mitglied werden, so hat es dieses dem Verein bis zum 30.9. eines Jahres schriftlich mitzuteilen.

 

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Voraussetzung für den Erhalt der Fischereierlaubnis im SAV Hannover ist die Fischerprüfung. Dies ist auch in vielen anderen Vereinen so. Das Präsidium des SAV sieht dies als Voraussetzung, dass Mitglieder an unseren Gewässern die Fischarten die sie fangen auch erkennen und damit nicht in Konflikt mit dem Fischerei- oder Naturschutzgesetz kommen.

Für Familien hat der SAV eine besondere Beitragsart. Ist ein Familienmitglied im Verein als Vollmitglied, zahlt z.B. die Ehefrau nur noch 45,- Euro als Beitrag. Jugendliche bezahlen ebenfalls nur 45,- Euro bis einschließlich dem Jahr in dem sie 18 Jahre alt werden. Sollten Jugendliche nach dem 18. Lebensjahr noch in der Ausbildung sein und ein Familienmitglied (z.B. Vater oder Mutter) als Vollmitglied dem Verein angehören, zahlen diese Mitglieder solange sie sich in der Ausbildung befinden ( längstens bis zum 27 Lebensjahr) als Erwachsene ebenfalls nur 45,- Euro.
 

Alle Beiträge in Euro Vollmitglied Familienmitglied** Jugend Passives Mitglied
Aufnahmegebühr*** 50,00 50,00   50,00
Jahresbeitrag 90,00 45,00 40,00 35,00
1/2 Jahresbeitrag * 45,00 22,50 20,00 17,50
Gesamt 140,00 95,00 40,00 85,00
* Gesamt bei 1/2 Beitrag 95,00 72,50 20,00 67,50
 
*Gültig nur bei Eintritt nach dem 30.6. eines Jahres
*** reduzierte Aufnahmegebühr, nur befristet gültig

Die hier angegebenen Beiträge sind gültig ab 2008 und bei Eintritt in bar zu bezahlen..

Ab 2009 bieten wir für unsere Mitglieder als Neuerung auch eine quartalsweise Zahlung des Jahresbeitrages an. 
Voraussetzung ist hierbei eine Einzugsermächtigung für die Beitragszahlung. Bei einem Neueintritt zahlen sie den ersten Jahresbeitrag einschließlich der Aufnahmegebühr in bar, sie füllen bei Ihrem Eintritt die Einzugsermächtigung aus und ab dem Folgejahr werden wir Ihren Beitrag dann quartalsweise abbuchen. 

Die Beiträge bei einer quartalsweisen Abbuchung betragen:

Beitragsart Beitrag im Quartal Beitrag Gesamt
Vollmitglied 24,00  96,00
Familienmitglied 12,00 48,00
Jugendlicher 11,00 44,00
passives Mitglied 9,00 36,00
Kanalkarte 1,00 4,00
Allerkarte 8,00 32,00

 

Lastschrifttermine bei Quartalszahlung

1. Quartal Anfang Dezember des Vorjahrs
2. Quartal Anfang März
3. Quartal Anfang Juni
4. Quartal Anfang September

Wenn Sie nun in unseren Verein eintreten möchten, können Sie sich den Aufnahmeantrag als PDF-Datei herunterladen und können diesen bereits vor Ihrem Besuch in unserer Geschäftsstelle ausfüllen. 

Weiter benötigen wir den Ausweis über die bestandene Fischerprüfung und ein Passfoto.

 

  Satzung Gewässerordnung Aufnahmeantrag
 über den Button öffnen, ausfüllen und dann 
ausdrucken
  

Abbuchungsauftrag
 über den Button öffnen, ausfüllen und dann ausdrucken  

Download Abbuchungsauftrag
( Die Formulare sind als pdf Datei mit Acrobat Reader zu öffnen )

 

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